Effizienz-Preis NRW 2021 – Bewerbungsfrist bis zum 16. Juli 2021 verlängert

Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen können sich wieder um den Effizienz-Preis NRW bewerben. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, prämiert die Effizienz-Agentur NRW besonders innovative und clevere Produkte und Dienstleistungen, die zur Ressourcen- und Umweltschonung beitragen. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Um den Effizienz-Preis NRW 2021 können sich kleine und mittlere Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und Unternehmenskooperationen aller Branchen mit Standort in NRW bewerben. Prämiert werden Produkte für Endverbraucher und Industrie sowie Serviceleistungen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Produkte bereits am Markt platziert sein oder mindestens als marktfähiger Prototyp vorliegen.

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Mehr Geld für Start-ups in Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK verstärkt ihr Engagement für Start-ups in Nordrhein-Westfalen und stellt unter der neuen Marke „NRW.Venture“ ihre Venture-Capital-Aktivitäten neu auf. Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

  1. Etablieren eines „Venture Circle“: Das neue Expertengremium informiert die NRW.BANK über aktuelle Markttrends und Branchenentwicklungen und berät sie zur Investmentstrategie. Das sechsköpfige Gremium ist mit externen Fachleuten aus den Bereichen Life Sciences/Clean Tech sowie IT/Technologie besetzt. So kann das Angebot noch zielgerichteter an den Bedürfnissen der Start-ups im Land ausgerichtet werden.
  2. Gründung des „Investitionskomitee Venture“: Das neu gegründete interne Gremium entscheidet, ob die NRW.BANK über ihren Venture Fonds in ein Start-up investiert oder nicht. Das Komitee ist mit Fachleuten aus der NRW.BANK besetzt, die nicht nur aus dem klassischen Bankgeschäft kommen, sondern zum Beispiel auch aus der Kommunikation oder der IT. Das Ziel ist ein diversifizierter Blick auf Investments in Start-ups und eine angemessene Berücksichtigung der Chancen, die jedem Vorhaben innewohnen.
  3. Schlankere Prozesse und neuer Markenauftritt: Die NRW.BANK stellt ihre internen Prozesse schlanker, schneller und marktgerechter auf. Außerdem flankiert sie die inhaltlichen Neuerungen durch einen marktkonformen kommunikativen Auftritt am Venture-Capital-Markt. Neben einer neuen Website gehört dazu auch ein neuer Name: „NRW.Venture“.
  4. Ausbau der Investments: Zusätzlich zu ihrem eigenen Venture Fonds stockt die NRW.BANK ihre Investments in drittgemanagte Fonds signifikant auf, von derzeit 100 auf 150 Millionen Euro, die zusätzlich zu den eigenen Fondsangeboten für Start-ups in NRW zur Verfügung stehen.

Das NRW.Venture-Team der NRW.BANK unterstützt Start-ups bei der Entwicklung und Vermarktung von innovativen Technologien und Geschäftsmodellen sowie dem schnellen Ausbau ihres Geschäfts. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/venture

5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der Exportwirtschaft wird verlängert

Die Bundesregierung hat das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert. Einige der im Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollten ursprünglich Ende Juni 2021 auslaufen. Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien. Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis Jahresende ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Informationen zum 5-Punkte Maßnahmenpaket

Förderprogramm „Digital Jetzt“ aufgestockt

Digital jetzt fördert Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierung der Mitarbeitenden. Für die Antragsstellung stehen monatliche Kontingente zur Verfügung, die über ein „Losverfahren“ vergeben werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt „Digital Jetzt“ nun deutlich auf. Im laufenden Jahr verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Insgesamt stehen knapp 250 Millionen Euro zusätzlich bis 2024 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie (bedeutende Bezüge liegen vor, wenn das Unternehmen mindestens 50 % seiner Umsätze durch die Fahrzeug- und Zulieferindustrie generiert).

Gefördert werden Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und –prozessen sowie flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen. Die Förderung kann bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

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Wasserstoff im Kreis Warendorf

Der Kreis Warendorf positioniert sich beim Thema Wasserstoff. Unter anderem nimmt der Kreis gemeinsam mit den Kreisen Borken und Coesfeld an dem Förderwettbewerb HyLand teil.

Wasserstoff ist jetzt oder in Zukunft Thema für Sie, Sie möchten beim Projekt mit dabei sein oder sich im ersten Schritt  unverbindlich zum Thema Wasserstoff austauschen?

Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:

Bianca Schuster (Schuster@gfw-waf.de; 02521 8505-85)

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Zur Pressemitteilung

Start der Corona Härtefallhilfe NRW

Die Härtefallhilfe NRW ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Ziel ist, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Dies bedeutet, dass die Hilfe nur dann gewährt werden kann, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 € pro Antragssteller.

Weitere Informationen zur Härtfallhilfe NRW finden Sie hier.

Start des Modellprojektes im Kreis Warendorf

Verschiedene Teilnehmer können seit Pfingsten, natürlich unter besonderen Hygienebedingungen, wieder Besucher begrüßen. Neben dem Drensteinfurter Freibad gehören hierzu auch die Bäder in Neubeckum, Beckum, Telgte, Warendorf und Ennigerloh. Zudem freuen sich das Kino Scala in Warendorf und die Restaurants Zur Postkutsche und Antje & Ich in Beelen auf die ersten Gäste seit Monaten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Öffnung von zwei Fitnessstudios in Drensteinfurt, dem Kunstmuseum Ahlen, den Bädern in Sassenberg und Ostbevern sowie die Durchführung der Liesborner Museumskonzerte geplant.

Die Hygienebestimmungen der Modellprojekte finden Interessierte auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen.

Wegfall der Notbremse im Kreis Warendorf ab Montag, 17.05.2021

Aktuelle Pressemitteilung des Kreises Warendorf:

 

Landrat: Mehr Freiheiten für Bürger und Ende der Ausgangssperre

Aufatmen bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Warendorf: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter der Marke von 100 liegt, tritt die Corona-Notbremse des Bundes ab Montag im Kreis Warendorf außer Kraft.

Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr als größte Einschränkung der Bundesnotbremse muss ab Montag nicht mehr beachtet werden. „Damit bekommen wir Bürgerinnen und Bürger ein großes Stück unserer persönlichen Freiheit wieder zurück“, freut sich der Landrat.

Ab Montag, 0 Uhr, greift auch im Kreis Warendorf wieder die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW. Sie sieht zahlreiche Lockerungen vor. Unter anderem müssen Schnelltestergebnisse nicht mehr tagesaktuell sein, sondern höchstens 48 Stunden alt. Schnellteste müssen nicht vorgelegt werden von vollständig Geimpften (14 Tage nach der letzten Impfung), innerhalb der letzten sechs Monate genesenen Personen und Menschen, die vor mehr als sechs Monaten eine Coronainfektion durchgemacht haben und vor 14 Tagen mindestens eine Impfung erhalten haben.

„Um ihren Impfstatus zu dokumentieren, sollten Geimpfte ihren Impfausweis bei sich tragen“, rät Landrat Dr. Olaf Gericke. Genesene haben eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erhalten, die sie ebenfalls mitführen sollten.

Kontaktbeschränkungen

In der Öffentlichkeit erlaubt sind wieder Zusammenkünfte von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, ebenso Personen mit der vorgenannten nachgewiesenen Immunisierung. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen sich bis zu zehn Personen aus höchstens drei Haushalten treffen, auch hier zählen Kinder bis 14 Jahre als auch der zuvor genannte Personenkreis nicht mit.

Musikunterricht, Sport und Bildung

Musikunterricht für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ist in Innenräumen künftig wieder für Gruppen bis fünf Personen zulässig, im Freien bis höchstens 20 Personen. Schwimmkurse für Kinder dürfen in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern stattfinden, in Freibädern dürfen höchstens 20 Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 sind alle berufsbezogenen Bildungsangebote wieder in Präsenz zulässig, jedoch sollte hier der Wechselunterricht genutzt werden.

Kontaktfreier Sport ist ab Montag auf Sportanlagen unter freiem Himmel für bis zu 20 Personen erlaubt. Die Sportler müssen dabei einen Mindestabstand von fünf Metern einhalten. Kontaktsport ist nur für max. 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren zulässig. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 darf Kontakt- und kontaktfreier Sport im Freien wieder ohne Begrenzung ausgeübt werden. Bei Kontaktsport in Innenräumen müssen die Sportler ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Freibäder dürfen mit Personenbegrenzung zur Sportausübung öffnen, wenn die Besucher einen negativen Schnelltest nachweisen können und die Liegewiesen geschlossen bleiben. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen die Liegewiesen genutzt werden und die Begrenzung auf die reine Sportausübung entfällt. Die Besucher müssen jedoch weiterhin ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen.

Kunst und Kultur

Konzerte sowie Theater- und Kinoaufführungen sind künftig im Freien mit höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Voraussetzung ist aber ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Zudem muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt und der Mindestabstand eingehalten werden. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen diese Veranstaltungen auch wieder in Innenräumen stattfinden. In Museen, Galerien, Schlössern und Gedenkstätten sind ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 auch wieder Führungen möglich.

Einzelhandel

Der Einzelhandel (außerhalb des täglichen Bedarfs) ist ab Montag wieder mit Personenbegrenzung geöffnet. Termine müssen nicht mehr vereinbart werden, jedoch brauchen Kundinnen und Kunden ein negatives Schnelltestergebnis. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist der Zutritt auch ohne Schnelltest möglich.

Friseurbesuche und körpernahe Dienstleistungen

„Für den Friseurbesuch ist ab nächster Woche kein negativer Schnelltest mehr nötig“, erläutert Krisenstabsleiterin Petra Schreier. Dies gelte auch für andere körpernahe Dienstleistungen. Nur für den Fall, dass Kundinnen oder Kunden zulässigerweise keine Maske tragen müssen, bedarf es weiterhin eines bestätigten negativen Schnelltests.

Außengastronomie mit negativem Schnelltest

Auch die Außengastronomie darf wieder öffnen. Voraussetzung ist jedoch ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50, dürfen auch die Innenbereiche der Gaststätten wieder öffnen, wenn die Gäste einen negativen Schnelltest vorweisen können und der Mindestabstand zwischen den Tischen zwei Meter beträgt.

Tourismus

Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit negativem Schnelltest wieder möglich. Hotels, Pensionen usw. dürfen jedoch nur höchstens 60 Prozent ihrer Räumlichkeiten belegen und in Innenräumen nur ein Frühstück anbieten. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50, entfallen diese Beschränkungen.

Ausblick

Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 sind nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung auch wieder private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen unter freiem Himmel oder höchstens 50 Gästen in Innenräumen zulässig. Die Gäste müssen jedoch einen negativen Schnelltest nachweisen können. Tagungen und Kongresse sind mit höchstens 500 Teilnehmern im Freien oder maximal 250 Personen in Innenräumen (mit negativem Schnelltest) erlaubt.

„Bei aller Freude über die sinkenden Fallzahlen und die Lockerungen müssen wir weiter vorsichtig bleiben“, mahnt der Landrat an. „Denn sobald die Inzidenz wieder steigt und an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Notbremse aus dem Infektionsschutzgesetz wieder automatisch am übernächsten Tag.“