Fördermittel für Gründende und Start-Ups

ZUSCHÜSSE

Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die Sie in der Regel nicht zurückzahlen müssen.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft bezuschusst das Land NRW Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberater.

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in der Gründungsphase eine Unterstützung erhalten. Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist dies der Gründungszuschuss. Für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit das Einstiegsgeld das ergänzend zum ALG II gezahlt werden kann.

Das Land NRW fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen mit einem einmaligen Zuschuss.

Das Programm bezuschusst Beratungen zu allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie Beratungen zu ausgewählten speziellen Themen.

Unterstützung von Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Zuschuss zu den Kosten für externe Leistungen im gesamten Prozess der Schutzrechteanmeldung WIPANO

Stipendium für Existenzgründer in Höhe von 1.000 € für 1 Jahr.

ÖFFENTLICHE FÖRDERDARLEHEN

Bei einer guten Geschäftsidee, die überzeugend und tragfähig ist, können öffentliche Förderdarlehen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union helfen.

Sie geben eine finanzielle Starthilfe, denn sie bieten meist besonders günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz, Haftung, Laufzeit und Tilgung und stärken zudem die Sicherheiten oder das wirtschaftliche Eigenkapital.

Falls keiner der oben genannten Kredite in Frage kommt, aber das Geschäftskonzept gut durchdacht ist, kann über die gfw ein NRW.Mikrodarlehen beantragt werden.

Weitere Infos

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten