
Fördermittel für Gründende und Start-Ups
ZUSCHÜSSE
Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die Sie in der Regel nicht zurückzahlen müssen.
Beratungsprogramm Wirtschaft
Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft bezuschusst das Land NRW Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberater.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in der Gründungsphase eine Unterstützung erhalten. Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist dies der Gründungszuschuss. Für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit das Einstiegsgeld das ergänzend zum ALG II gezahlt werden kann.
Meistergründungsprämie NRW
Das Land NRW fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen mit einem einmaligen Zuschuss.
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Das Programm bezuschusst Beratungen zu allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie Beratungen zu ausgewählten speziellen Themen.
EXIST
Unterstützung von Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
WIPANO
Zuschuss zu den Kosten für externe Leistungen im gesamten Prozess der Schutzrechteanmeldung WIPANO
Gründerstipendium
Stipendium für Existenzgründer in Höhe von 1.000 € für 1 Jahr.
ÖFFENTLICHE FÖRDERDARLEHEN
Bei einer guten Geschäftsidee, die überzeugend und tragfähig ist, können öffentliche Förderdarlehen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union helfen.
Sie geben eine finanzielle Starthilfe, denn sie bieten meist besonders günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz, Haftung, Laufzeit und Tilgung und stärken zudem die Sicherheiten oder das wirtschaftliche Eigenkapital.
NRW.BANK Darlehen
NRW.Mikrodarlehen
Falls keiner der oben genannten Kredite in Frage kommt, aber das Geschäftskonzept gut durchdacht ist, kann über die gfw ein NRW.Mikrodarlehen beantragt werden.
Bürgschaftsbank NRW
Bürgschaften zur Besicherung von Krediten