Härtefallhilfe KMU Energie startet am 21. März

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit einhergehende Entwicklungen am Energiemarkt stellen insbesondere energieintensive Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen können ab dem 21. März einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.

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Neuer Förderaufruf: Land NRW stellt weitere zehn Millionen Euro für den Ausbau des Schnellladenetzes zur Verfügung

Damit E-Autos schnell unterwegs an öffentlich zugänglichen Orten geladen werden können, stellt die Landesregierung weitere zehn Millionen Euro für den Ausbau des Schnellladenetzes zur Verfügung.

Der Förderaufruf umfasst die Beschaffung und Errichtung fabrikneuer öffentlich
zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des
Aufbaus von Schnellladeeinrichtungen im urbanen Raum.

Folgendes wird gefördert:

  • maximal 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt
  • bis zu 10.000 Euro für Ladepunkte mit einer Leistung unter 100 Kilowatt
  • bis zu 20.000 Euro bei Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt
  • Ladepunkte unter 100 Kilowatt werden nur an Parkplätzen von z.B. Freizeiteinrichtungen oder Geschäften gefördert. Ladepunkte mit mindestens 100 Kilowatt werden überall, also auch in Ladeparks etc. unterstützt.
  • zugehörige Netzanschlüsse werden bezuschusst, ebenfalls mit maximal 60 Prozent der Investitionskosten
  • bis zu 10.000 Euro gibt es für Verteilnetzanschlüsse
  • bis zu 100.000 Euro gibt es für einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz
  • bis zu 100.000 Euro werden für die Kombination aus Netzanschluss und Batteriespeicher ausbezahlt, wenn damit ein Mittelspannungsanschluss vermieden wird

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Landkreise Warendorf, Borken, Coesfeld, Emsland, Grafschaft Bentheim und Steinfurt treten im HyLand-Wettbewerb geschlossen als Wasserstoffregion an

Bewerbung um bis zu 15 Mio. € Fördermittel für Wasserstofftankstellen  

Entlang der niederländischen Grenze haben sich sechs Landkreise der Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um als Gemeinschaftsprojekt „NortH2West Mobility“ im HyLand-Wettbewerb des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales anzutreten. Die Kreise Borken, Coesfeld, Emsland, Grafschaft Bentheim, Steinfurt und Warendorf bewerben sich als sogenannte „HyPerformer-Region“ um die höchste Stufe in dem Förderprogramm zum Ausbau der Wasserstoffmobilität in Deutschland. Bei Auszeichnung winken den Projektpartnern bis zu 15 Mio. € für Wasserstoffprojekte in der Mobilität.

Mit der gemeinsamen Bewerbung bauen die beteiligten Unternehmen, Städte und Landkreise auf die in den letzten Monaten und Jahren erarbeiteten Konzepte und Vorstudien, wie beispielsweise „HyExperts“ oder „NRW-Modellregion Wasserstoffmobilität“, auf. Die 15 Mio. € Fördermittel sollen für die Errichtung von insgesamt sieben ausgewählten Wasserstoff-Tankstellen in den beteiligten Bundesländern eingesetzt werden.

Im Kreis Warendorf soll zu diesem Zweck eine öffentliche, bestehende Tankstelle an den Bundesstraßen B64 und B475 um eine Wasserstoff-Zapfsäule für PKWs und LKWs erweitert werden. Der Standort bietet mit der B64 eine Hauptverbindung zwischen der Stadt Münster im Westen und den Städten Bielefeld und Gütersloh im Osten. Über die B475 bestehen weitere Verbindungen in den ostwestfälischen Raum sowie in das Oberzentrum Osnabrück. Die Bundesstraßen werden laut BASt Zählung (2020) täglich von jeweils mehr als 11.000 Pkw und 1.000 Lkw befahren.

Die Region von Emsland bis zum Münsterland ist durch ihre geografische Lage als auch durch die bereits vorhandenen Wasserstoffprojekte besonders für den Aufbau der Wasserstoffmobilität qualifiziert. Das Projektgebiet gilt als „Grünes Wasserstoff-Tor zum Ruhrgebiet“ und deckt zentrale Verkehrsrouten zwischen Deutschland und den Niederlanden ab. „NortH2West Mobility“ kann für die Versorgung der Tankstellenstandorte auf die geplanten 130 km langen Wasserstoffpipelines des Konsortiums GET H2 und die H2ERCULES Pipeline zwischen Wilhelmshaven und Gronau zurückgreifen. Im Projektgebiet befinden sich bereits heute große Wasserstoff-Erzeugungsprojekte. Zahlreiche Vorhaben in Industrie und Gewerbe sind innerhalb der nächsten Jahre geplant. Mit „NortH2West Mobility“ soll nun auch der Mobilitätsbereich verstärkt integriert werden. Dabei werden auch bereits vorhandene Projekte einbezogen, um länderübergreifend die Batteriemobilität mit einer weiteren CO2-freien Alternative zu ergänzen. Wasserstoff gilt insbesondere im Schwerlastbereich als eine Schlüsseltechnologie zur Erreichung der Klimaziele. Eine Entscheidung über den Ausgang des HyLand-Wettbewerbs wird Ende April erwartet.

Auslobende Institution des HyLand Wettbewerbs ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Für die Durchführung des Wettbewerbs im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) sind die Programmgesellschaft NOW GmbH und der Projektträger Jülich zuständig.

Kostenlose Fortbildung : Digital Scouts für den Mittelstand

Vier Workshop- und zwei begleitende Termine bietet das Netzwerk ZENIT mit mehreren Partnern an, um Digital Scouts auszubilden. Deren Aufgabe wird es sein, die Digitalisierung in ihren kleinen und mittleren Unternehmen anzustoßen und entsprechende Strategien zu entwickeln. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Die Auftaktveranstaltung findet am 22. Februar 2023 statt.

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Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Über den Innovationswettbewerbs "Industrie.IN.NRW - Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion" sollen neue, innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren entwickelt werden, die einen Beitrag zur Transformation der Industrie leisten.

Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Europäischen Union in drei Einreichungsrunden rund 100 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung für das EFRE/JTF-Programm NRW bereit.

Der Wettbewerb richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

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Kreis Warendorf hat höchste Patentdichte im Münsterland

Der Kreis Warendorf ist eine starke Wirtschaftsregion für Forschung und Entwicklung – das geht aus einer Studie der NRW.Bank hervor.

Überdurchschnittliche 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung im Jahr 2019 ging im Kreis Warendorf auf den Bereich Forschung und Entwicklung zurück. Ein Wert, der deutlich über den Zahlen für Nordrhein-Westfalen lag, wo die F& E-Ausgaben 1,4 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachten. In den weiteren münsterländischen Kreisen sowie der Stadt Münster lag der Wert im selben Zeitraum bei 0,9 Prozent.

Neben der hohen F & E-Intensität verzeichnete der Kreis Warendorf darüber hinaus die höchste Patentdichte im Münsterland (94,8) Patente.

Grüner Wasserstoff für klimafreundliche Mobilität

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Die Antragsfrist läuft bis zum 28.04.2023.

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Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkuläre Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Kleine Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 80 %, mittlere Unternehmen von bis zu 75 % erreichen.

Einreichungsfrist für Projektskizzen in der ersten Einreichungsrunde ist der 18. April 2023.

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Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

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Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat die Regelung per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt:

  • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.

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