Förderaufruf: Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte, die auf die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Bereich des Klimaschutzes sowie auf deren Verbreitung und Verankerung auf nationaler Ebene abzielen.

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung in den verschiedenen klimarelevanten Handlungsfeldern leisten, bundesweit sichtbar sind und den Vorgaben der Themenaufrufe entsprechen. Die Förderung gliedert sich in drei Module:

In Modul 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.

In Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt und verstetigt werden.

Modul 3 richtet sich an Organisationen, die bundesweit mit lokalen Einrichtungen vertreten sind und dort bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.

Antragsberechtigte können Projektskizzen zum Förderaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ bis zum 15.09.2023 einreichen.

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Förderprogramm für Klimaschutzverträge gestartet

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist in das vorbereitende Verfahren gestartet.

Das vorbereitende Verfahren dient der Sammlung von Informationen, die für eine effiziente und bedarfsgerechte Gestaltung des nachfolgenden Gebotsverfahrens erforderlich sind. Unternehmen, die beabsichtigen, im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abzugeben, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Klimaschutzverträge sollen die Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen ausgleichen, die durch die Errichtung von klimafreundlicheren Anlagen oder Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen entstehen.

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Effizienz-Preis NRW – Bewerbungen bis zum 30. Juni möglich!

Bis Freitag, 30. Juni, können sich Unternehmen wieder um den renommierten Effizienzpreis NRW bewerben.

Mit dem Effizienzpreis NRW zeichnet die Effizienz-Agentur NRW alle zwei Jahre innovative, ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen aus. Teilnehmen können Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Außerdem erhalten die Preisträger ein umfangreiches Kommunikationspaket.

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Energy Efficiency Award 2023 – Bewerbungsphase läuft

Mit dem „Energy Efficiency Award“ zeichnet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) besonders herausragende Energieeffizienz- und Klimaschutzprojekte von privaten und öffentlichen Unternehmen aus dem In- und Ausland aus.

Die Termine für den Energy Efficiency Award 2023 auf einen Blick:

  • Bewerbungsschluss ist der 12. Juni 2023.
  • Die Veröffentlichung der Shortlist mit den nominierten Projekten erfolgt im Oktober 2023.
  • Die Preisverleihung des Energy Efficiency Award 2023 findet am 13. November 2023 in Berlin statt.

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Bundeswirtschafts – und Klimaschutzministerium baut Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen aus

Zu Beginn des Monats Mai ist die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten. 

Das bestehende EEW-Förderangebot wird ausgebaut, speziell für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um zusätzliche Module erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in einem schlanken Verfahren eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen.

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Neuausrichtung des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Die Neuerungen treten ab 01. Mai 2023 in Kraft.

Nach fast dreijähriger Laufzeit des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wird dieses weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen noch besser gerecht zu werden.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die ab dem 01. Mai 2023 gelten:

MID-Gutscheine: Ab jetzt ist eine Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen sowie die Anschaffung von branchenspezifischer Hard- und Software möglich.

MID-Assitent/in: Ab jetzt ist die Einstellung von Hochschulabsolventen/innen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben möglich. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.

MID-Sicherheit: Ab jetzt ist eine Projektlaufzeit von drei Monaten möglich. Sowie die Anschaffung von Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software.

Die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze) wurde bei den Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt.

Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie hier.

go-digital: Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten

AUTORISIERUNGSZEITFENSTER VERLÄNGERT:
Die Öffnung des Autorisierungszeitfensters für die Module „Digitalisierungsstrategien“ und „Datenkompetenz – go-data“ hat sich um einen weiteren Monat verlängert. Anträge auf Neu- sowie Nachautorisierungen können somit noch bis einschließlich 30. April 2023 gestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Autorisierungszeitfenster finden Sie unter „Aktuelles“.

NRW.Europa-Sprechtag am 26. April 2023

NRW.Europa bietet Ihnen im Rahmen des nächsten NRW.Europa-Sprechtags am 26. April 2023 ab 10.00 Uhr die Gelegenheit, Ihr Innovationsvorhaben in einem persönlichen Gespräch mit den Finanzierungs- und Förderexperten der ZENIT GmbH und der NRW.BANK zu diskutieren. Die Gespräche finden online über MS Teams statt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.

Umweltmanagement-Preis 2023: Bewerbung bis zum 7. Juli möglich

Bis zum 7. Juli können sich Unternehmen um den Umweltmanagement-Preis 2023 bewerben. Ausgezeichnet werden herausragende Leistungen im Klima- und Umweltschutz, in der Entwicklung nachhaltiger Unternehmensstrategien sowie in der Umweltkommunikation. Die öffentlichkeitswirksame Preisverleihung hierzu findet am 8. November in Berlin statt.

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Förderaufruf für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

In einem aktuellen Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und relevante Akteure bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
    • Die Förderquoten beträgt 40%
    • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden

Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation.

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