Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ausgeweitet und verbessert

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist verlängert auf das Ausbildungsjahr 2021/2022. Zusätzlich sind damit zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden.

Insbesondere wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Die aktuellen Nachbesserungen in der Zusammenfassung:

  • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  • Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
  • Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
  • Antragstellenden wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschaftende von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

Weitere Informationen zu der Überbrückungshilfe finden Sie hier.

Nutze luca! Wir machen mit! – Kontaktnachverfolgung für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistung, Verkehrsbetriebe …

Mit der Smartphone-App luca www.luca-app.de/ sind wir bei der Corona-Kontaktnachverfolgung im Kreis Warendorf als nordrhein-westfälische Modellregion eine der ersten in Deutschland.

Die zeitgenaue Kundenregistrierung mit der Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung ist ein wesentlicher Baustein in der Öffnungsstrategie für Einzelhandel und Gastronomie. Die Software-Lösung der culture4life GmbH bietet die Möglichkeit einer schnellen und datenschutzkonformen Kontaktdatenverwaltung und -nachverfolgung, welche die Gesundheitsämter mit einbindet – einfach und papierlos für die Betreiber, sicher für Gäste und Kunden. Durch luca werden die Kontaktinformationen der Gäste und Kunden digital erfasst und verschlüsselt gespeichert. Nur das Gesundheitsamt kann die Daten wieder entschlüsseln.

Sie sind interessiert? Am 12.03.2021 bieten wir eine Informationsveranstaltung zur Luca-App an.

Weitere Informationen und Anmeldung

 

Corona-Hilfen für Unternehmen

Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Es umfasst neben Krediten und Rekapitalisierungen auch Bürgschaften und Garantien sowie Zuschüsse. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Beantragungszahlen und bewilligte Fördersummen zu den Programmen veröffentlicht. Die Informationen finden Sie hier.

Neustarthilfe gestartet – Anträge können gestellt werden

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe kann allerdings nicht beantragt werden, wenn Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen wird und umgekehrt. Die Antragstellenden müssen sich entscheiden, ob sie die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen wollen.

Weitere Informationen

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist nun möglich. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Zur Pressemitteilung des BMWI mit weiteren Informationen

Aktuelle Angebote des IPD (Institut für Prozessmanagement und Digitale Transformation der FH Münster)

Gerne möchten wir Sie auf folgende aktuelle Angebote unseres Kooperationspartners IPD (Institut für Prozessmanagement und Digitale Transformation der FH Münster) aufmerksam machen:

  1. Studie zum Thema Automatisierung von Geschäftsprozessen

Die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen leistet schon lange einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz. In der Corona-Pandemie kann dies sogar ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen sein. Trotz des hohen Nutzenversprechens seitens der Anbieter zögern viele Unternehmen beim Einsatz von Automatisierungstechnologien.

Wie ist der Status bei Ihnen im Unternehmen?

 Das IPD der FH Münster erhebt mit einer Umfrage den aktuellen Stand und die Bedarfe hinsichtlich der Automatisierung von Geschäftsprozessen in der Region. Die Studie wird helfen, bestehende Probleme zu erkennen und Unterstützungsangebote für die Unternehmen abzuleiten. Über diesen Link kommen Sie zur anonymen Studie (Zeitaufwand etwa 10 Minuten).

Als Teilnehmer erhalten Sie optional eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

 

  1. Online-Weiterbildungen „Digitale Transformation von Unternehmen“ und „Digitales Prozessmanagement und digitale Prozesse“

Haben Sie bei den Trends zur Digitalisierung noch den Überblick? Wie digital ist Ihr Unternehmen und wie digital soll es werden? Wie können Sie die Prozessdigitalisierung in Ihrem Unternehmen voranbringen?

Die Online-Weiterbildungen bieten Antworten auf diese Fragen.

Weitere Informationen