Förderprogramm Digital JETZT

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Programmstart ist der 7. September 2020.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartnerin bei der gfw:
Frau Bianca Schuster (Schuster@gfw-waf.de; 02521 8505-85)

Förderprogramm für Digitalisierung im Einzelhandel

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. In dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen des Einzelhandels, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen mit bis zu 12.000€ gefördert bei einem Fördersatz von bis zu 90%. Bewerbungsschluss ist der 30.08.2020. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe ist aktuell ausgesetzt

Die Corona-Soforthilfe konnte vom 27.03.-31.05.2020 beantragt werden und diente der Überbrückung von Liquiditätsengpässen für einen 3-monatigen Zeitraum. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger seit Anfang Juli eine E-Mail mit entsprechenden Formularen. Dieses Rückmeldeverfahren wurde seitens des Landes NRW vorübergehend ausgesetzt! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

DigiTrans@KMU – Ergebnisbericht einer Umfrage zum Einsatz digitaler Technologien

Augmented Reality, Künstliche Intelligenz und 3D-Druck – Zukunfts-Technologien sind im verarbeitenden Gewerbe immer mehr auf dem Vormarsch. Gemeinsam mit den Partnern des Projektes DigiTrans@KMU sind im Münsterland 115 Akteure aus Anwenderunternehmen zum Einsatz innovativer digitaler Technologien befragt worden. Den Ergebnisbericht und weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Fördergelder für die digitale Transformation im Mittelstand

Digitales Handeln und Denken ist besonders wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Um Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen in kleinen und mittleren Unternehmen gezielt zu unterstützen, ist das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) gestartet. Insgesamt stehen dafür 11,8 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.

Weitere Informationen  zu dem Programm finden Sie unter https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

 

Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung?

Ihre Ansprechpartnerin Frau Bianca Schuster (schuster@gfw-waf.de) hilft Ihnen gerne weiter

Corona Soforthilfe für Solo-Selbständige: Regelung zum Ansatz von Lebenshaltungskosten

Nach den Vorgaben der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise aber dennoch die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung nun eine „Vertrauensschutzlösung“ entwickelt.

Dies bedeutet konkret: Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

Nähere Infos finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung.