Corona Soforthilfe für Solo-Selbständige: Regelung zum Ansatz von Lebenshaltungskosten

Nach den Vorgaben der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise aber dennoch die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung nun eine „Vertrauensschutzlösung“ entwickelt.

Dies bedeutet konkret: Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

Nähere Infos finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung.