Ausweitung der Steuerlichen Forschungszulage

Die Steuerliche Förderung in Form einer Forschungszulage von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurde ausgeweitet. Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes veröffentlichten Änderungen des Forschungszulagengesetzes (FZuIG) gelten ab dem 28.03.2024. Diese umfassen:

  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. EUR 
  • Erweiterung der Förderung auf Sachkosten und bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Anhebung der förderfähigen Kosten für Auftragsforschung von 60% auf 70%
  • Erhöhung des pauschalen Stundensatzes für Einzelunternehmer von 40 auf 70 EUR
  • Möglichkeit zur Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte auf 35% für KMUs
  • Frühere Auszahlung der Forschungszulage durch Integration in das Steuervorauszahlungsverfahren

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