Fortsetzung der Förderung gewerblich genutzter Schnellladepunkte

Das bereits seit Herbst 2023 laufende Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur wird fortgesetzt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt dafür weitere 150 Mio. € zur Verfügung. Mit dem Programm können Unternehmen die Anschaffung und Installation rein gewerblich genutzter Schnellladepunkte beantragen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Auch zugehörige Tiefbauarbeiten und die Kosten für den Netzanschluss sind förderfähig.

Antragsberechtigt sind im Rahmen des Programms Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, die je nach Antragsteller und zu installierender Ladeleistung bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben oder maximal 30.000 € je Ladepunkt umfassen kann. Die Förderung wird nach dem Windhundprinzip vergeben, d. h. es werden korrekt eingereichte Anträge genehmigt, bis der Fördertopf geleert ist.

Weitere Informationen sind auf der Projektseite des Programms zu finden. Gerne steht auch die gfw für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Ihr Kontakt bei der gfw: Elmar Wendland | Telefon 02521/8505-15 | wendland@gfw-waf.de