Coronavirus – Update 19.03.2020

Finanzverwaltung NRW
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.

Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-derauswirkungen-des-coronavirus

Antragsformular
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

 

Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen soll ausgesetzt werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine
gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.

 

Wirtschaftsgipfel des Landes NRW

Heute fand der erste Wirtschaftsgipfel des Landes NRW während der Corona-Epidemie statt:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25

Der NRW Rettungsschirm
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf

Das Land NRW teilte heute mit, dass „ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen wird, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können“.

Sobald uns Informationen über eine Direkthilfe/ Liquiditätsfond vorliegen werden wir Sie informieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien alles Gute in dieser schwierigen Zeit, vor allem – bleiben Sie gesund!