Corona – Informationen der Arbeitsagentur zur Beantragung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist ein zweistufiges Verfahren. Zuerst müssen Sie die Kurzarbeit mit der Anzeige über Arbeitsausfall anzeigen. Den Vordruck finden Sie hier: Link

Die Anzeige über Arbeitsausfall füllen Sie bitte vollständig unter Zuhilfenahme der Informationsmaterialien aus und unterschreiben diese. Die Anzeige über Arbeitsausfall muss spätestens am letzten Werktag des Monats in der Agentur für Arbeit eingehen, in dem Sie mit der Kurzarbeit beginnen müssen.

Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie einen Bescheid, das kann aufgrund der aktuellen Situation einige Tage dauern. Nur bei Rückfragen zu Ihrer Anzeige wird sich ein Kollege/eine Kollegin bei Ihnen melden.

In der zweiten Stufe können Sie das Kurzarbeitergeld beantragen. Das geht aber erst, wenn der Kalendermonat tatsächlich beendet ist, da dann erst feststeht, wie viele Ausfallstunden tatsächlich ausgefallen sind. Beispiel:

  • Für März 2020 können Sie frühestens ab dem 01.04.20 Kurzarbeitergeld beantragen.
  • Für April 2020 können Sie frühestens ab 01.05.20 Kurzarbeitergeld beantragen.
  • usw.

Sie haben drei Monate Zeit um das Kurzarbeitergeld zu beantragen und mit der Agentur für Arbeit abzurechnen.

Sofern Sie mit einem Steuerbüro zusammenarbeiten, stimmen Sie sich bezüglich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes bitte ab. Den Antrag und die Abrechnungsliste finden Sie hier:

Antrag

Abrechnungsliste

Während der Kurzarbeit müssen Sie Arbeitszeitnachweise führen, damit erkennbar ist, wie viele Stunden noch gearbeitet wurde und wie viele Stunden Kurzarbeit waren. Diese Nachweise müssen Sie aber nur auf Verlangen vorlegen.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Informationsmaterial:

Merkblatt für Arbeitgeber

Merkblatt für Arbeitnehmer

Hinweise zum Antragsverfahren

Videos zum Kurzarbeitergeld

Bitte beobachten Sie auch die aktuelle Entwicklung auf unserer Homepage.

 

Für Fragen zu den Themen Liquiditätssicherung oder Entschädigung für Personalkosten von Quarantäne betroffenen Beschäftigten besuchen Sie bitte die Seite Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

-Hier geht’s zur Seite-

 

Beachten Sie bitte auch die Internetangebote des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

Telefonische Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber

 

Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die wirtschaftliche Einbußen befürchten, können durch Kurzarbeitergeld Unterstützung erhalten. Die Arbeitsagentur hat unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit einen gesonderten Abschnitt zum Thema „Coronavirus: Informationen zum Kurzarbeitergeld“ eingerichtet. Dort erhalten Unternehmen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistung. Anschauliche Erklär-Videos zeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Arbeitgeber finden dort außerdem die passenden Onlineanträge.

 

Für telefonische Fragen stehen die Experten der Arbeitsagentur unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung (sollte die Telefonie überlastet sein, können sich die Arbeitgeber auch per E-Mail an Beckum.125@arbeitsagentur.de wenden).