Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs – Beschlüsse zu Wirtschaftshilfen

In der Videoschaltkonferenz am 19.01.2021 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde für die Überbrückungshilfe III des Bundes beschlossen:

  • Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.
  • DieAbschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.
  • Die abschließenden Auszahlungen durch die Länder werden im Monat März erfolgen.

Desweiteren wurde beschlossen:

  • Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanziellerHilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung derFolgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einenentsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Die komplette Beschlussfassung können Sie hier einsehen.

Hintergründe zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige finden Sie hier.