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Start der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen

Aktuell beginnen die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen.

Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen bei Anträgen über Prüfende Dritte beträgt 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

 

Weitere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen