NRW-Sonderförderprogramm für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge

Das NRW Sonderförderprogramm fördert Kauf und Leasing von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klassen M2 und M3.

Die Förderhöhe beträgt für batterieelektrische Fahrzeuge 50 Prozent und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 80 Prozent der Gesamtkosten. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse erhöhen sich die Fördersätze um 10 Prozentpunkte. Anträge können ab dem 1. September 2021 bis zum 30. November 2021 gestellt werden.

Infoblatt zum Förderprogramm

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