NRW-Soforthilfe 2020 – Elektronisches Antragsverfahren ab Freitag, 27.03.2020, freigeschaltet

Das Soforthilfe Programm Corona des Bundes wird von der Landesregierung über die NRW- Soforthilfe 2020 aufgestockt.

Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen. Der Link zum elektronischen Antragsformular wird auf dieser Seite www.wirtschaft.nrw/corona zur Verfügung gestellt.

Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Damit die dringend benötigten Mittel schnell ankommen, sind die digitalen Antragsverfahren so schlank und unbürokratisch wie möglich gestaltet.

 

Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern und Soloselbstständigen wird über die NRW-Soforthilfe folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

– 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)

– 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)

– 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 

Auf der Seite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie aktuelle Informationen zum geplanten Soforthilfeprogramm.

 

Die Pressemitteilung v. 25.03.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW