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NRW fördert Schnellladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge

Die Förderung richtet sich unter anderem an kleine und mittlere Unternehmen und soll den Aufbau von Schnellladepunkten an Betriebsstätten erleichtern.

Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt. Sie können beispielsweise an Betriebshöfen oder Logistikstandorten eingesetzt werden. Damit können Unternehmen die Ladeinfrastruktur direkt dort ausbauen, wo elektrische Nutzfahrzeuge eingesetzt und geladen werden.

Die Förderung umfasst bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für KMU sind dabei bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt möglich. Auch Batteriespeicher können berücksichtigt werden, wenn sie dazu beitragen, die erforderliche Leistung des Netzanschlusses zu reduzieren.

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