Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seinen Fokus in der Innovationsförderung auf marktnahe nicht-technische Innovationen. Im Fokus stehen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen, die auf die Entwicklung neuer Dienstleistungen, die Schaffung innovativer Prozesse und Organisationsstrukturen oder die Umsetzung innovativer Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle abzielen.
Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die projektbezogenen Kosten, die bei Machbarkeitsprojekten bis zu 80.000 Euro und bei marktreifen Projekten bis zu 330.000 Euro betragen können.
Für Kooperationsprojekte gelten höhere Bemessungsgrenzen. Hier können bei Durchführbarkeitsprojekten bis zu 150.000 Euro und bei Markteinführungsprojekten bis zu 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner angesetzt werden.