Landesregierung verlängert Gründungsstipendium.NRW um weitere drei Jahre

Seit dem 1. Juli 2018 können Gründerinnen und Gründer mit dem Gründungsstipendium.NRW mit einer monatlichen Förderung bis zu ein Jahr lang unterstützt werden. Seit dem 01. Oktober 2023 beträgt die monatliche Förderung 1.200 Euro.

Voraussetzungen und Wege zum Gründungsstipendium.NRW

  • Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründer und Teams mit maximal drei Personen, die noch keine einjährige Gründungserfahrung haben.
  • Auch Alleinstellungsmerkmale sind von Bedeutung. Wichtig ist eine innovative Geschäftsidee mit einem verbesserten Produkt, Verfahren oder Dienstleistungsangebot im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik und klaren Vorteilen für die Kunden.
  • Die Auswahl und Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird von landesweit tätigen Gründungsnetzwerken wie dem STARTERCENTER NRW, Digital Hubs sowie anderen Inkubatoren und Akzeleratoren durchgeführt.

Als einziges zertifiziertes STARTERCENTER NRW im Kreis Warendorf bietet die gfw allen Gründungsinteressierten Starthilfe an.

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