KfW hat über die Einführung ihres Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) informiert

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der
Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation der
Unternehmen in Deutschland aus. Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung
mit einem neuen Kreditprogramm der KfW unterstützen.
Die KfW führt deshalb das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Es
zielt darauf ab, Unternehmen zu stützen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die
Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen
und ggf. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen
betroffen sind. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen
zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18
der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.
Es werden zwei bankdurchgeleitete Förderprogramme und eine Konsortialkreditvariante angeboten.
Der Programmstart ist für den 09.05.2022 geplant. Voraussetzung ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt
alle erforderlichen Genehmigungen bei der KfW vorliegen, insbesondere die Genehmigung der
beihilferechtlichen Grundlage („BKR-Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2022“)
durch die EU-Kommission.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

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