Seit Donnerstag, 15.04.2021, greift im Kreis Warendorf die so genannte „Notbremse“ des Landes NRW. Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen bleiben, aufgrund der vom Kreis erlassenen Allgemeinverfügung, für die Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen geöffnet. Somit bleiben Einkäufe in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten mit Termin und tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest möglich. Das gilt unter anderem auch für die Besuche in Museen, Bibliotheken oder Jugendsportgruppen.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dieser Allgemeinverfügung zugestimmt.