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Fördermittel für Nutzfahrzeuge mit klimafreundlichen alternativen Antrieben

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die Förderaufrufe sollen in Kürze veröffentlicht werden.

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