Digitalzuschüsse für Handel, Gastronomie und Tourismus

Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.

Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden.

Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)