Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.
Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.
Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden.
Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:
- Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
- Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
- Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
- Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.
Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:
- Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
- Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
- Suchmaschinenoptimierung
- Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)