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NRW.BANK verlängert Corona-Hilfen und verbessert Konditionen zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit

Zur weiteren Stabilisierung und Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Gründern, Unternehmen, Kommunen und der öffentlichen und sozialen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen hat die NRW.BANK ihre Corona-Hilfsprogramme bis zum 31.12.2021 verlängert. Zusätzlich unterstützt die NRW.BANK ihre Fördernehmer verstärkt bei Investitionen in die jetzt wichtigen Transformationsprozesse für ein digital und nachhaltig modernisiertes Nordrhein-Westfalen. Ausgewählte Programme bietet die Förderbank mit Zinssätzen ab 0,01 Prozent an.

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Förderrichtlinie Elektromobilität – Aufruf: Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung

Zielsetzung der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI  ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben. Aktuell ist im Rahmen dieser Richtlinie ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen mit dem Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung veröffentlicht.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen unterstützen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität ermöglichen, z.B.:

  • Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und umfangreichen Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte
  • Anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge
  • Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien
  • Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien zum Laden von Elektrofahrzeugen
  • Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
  • Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre sowie maritimer bzw. anderer verkehrspolitisch relevanter Anwendungen

Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 30.09.2021

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Ausbildungsprogramm NRW – Zuschuss für Betriebe

Mit dem ESF-geförderten Ausbildungsprogramm NRW wird die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten verbessert.

Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in den ersten 24 Monaten ab Programmstart in Höhe von 325 Euro im Monat bzw. 190 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.

Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie hier.

 

 

Fördermittel für Nutzfahrzeuge mit klimafreundlichen alternativen Antrieben

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die Förderaufrufe sollen in Kürze veröffentlicht werden.

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Neuer Umweltmanagement-Preis

Zum ersten Mal vergeben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), der Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e. V. (VNU) und der Umweltgutachterausschuss (UGA) den Deutschen Umweltmanagement-Preis und zeichnen damit Unternehmen und Organisationen für herausragende Leistungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Umweltkommunikation aus. Bewerbungen für den Umweltmanagement-Preis 2021 sind ab sofort bis zum 15. September 2021 möglich. Die Preisverleihung findet im November 2021 statt.

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben:

  1. beste Maßnahme Umweltschutz
  2. Schwerpunktthema 2021: Beste Maßnahme Klimaschutz
  3. beste EMAS-Umwelterklärung

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Neustarthilfe Plus – Start der Antragsstellung

Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin Unterstützung. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.

Ab sofort können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen.

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Förderung von Investitionen in Hard- und Software: Infoveranstaltung zum Programmstart MID Invest

Das bereits laufende Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID), welches branchenoffen kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt, wird erweitert: Der neue Programmbaustein „MID-Invest“ soll spezifische, technologiebasierte Hard- und Software in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Hierfür stellt die Landesregierung 30 Mio. Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung. Über eine Laufzeit von rund einem Jahr sollen über 1.000 kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung erhalten für die Vornahme von Investitionen in technologiebasierte Hard- und Software. Die Implementierung/Installation bzw. Einweisung in die investierte Technologie ist ebenfalls förderfähig.

Nina Rieger, Referentin  Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informiert Sie über das neue Förderprogramm in einem Online-Seminar am 16. Juli 2021 von 11.00 bis 12.00 Uhr oder am 22. Juli 2021 von 14:00 bis 15:00 Uhr. Die Veranstaltung wird organisiert vom Back Office NRW.Innovationspartner im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW.

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Effizienz-Preis NRW 2021 – Bewerbungsfrist bis zum 16. Juli 2021 verlängert

Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen können sich wieder um den Effizienz-Preis NRW bewerben. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, prämiert die Effizienz-Agentur NRW besonders innovative und clevere Produkte und Dienstleistungen, die zur Ressourcen- und Umweltschonung beitragen. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Um den Effizienz-Preis NRW 2021 können sich kleine und mittlere Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und Unternehmenskooperationen aller Branchen mit Standort in NRW bewerben. Prämiert werden Produkte für Endverbraucher und Industrie sowie Serviceleistungen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Produkte bereits am Markt platziert sein oder mindestens als marktfähiger Prototyp vorliegen.

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Mehr Geld für Start-ups in Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK verstärkt ihr Engagement für Start-ups in Nordrhein-Westfalen und stellt unter der neuen Marke „NRW.Venture“ ihre Venture-Capital-Aktivitäten neu auf. Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

  1. Etablieren eines „Venture Circle“: Das neue Expertengremium informiert die NRW.BANK über aktuelle Markttrends und Branchenentwicklungen und berät sie zur Investmentstrategie. Das sechsköpfige Gremium ist mit externen Fachleuten aus den Bereichen Life Sciences/Clean Tech sowie IT/Technologie besetzt. So kann das Angebot noch zielgerichteter an den Bedürfnissen der Start-ups im Land ausgerichtet werden.
  2. Gründung des „Investitionskomitee Venture“: Das neu gegründete interne Gremium entscheidet, ob die NRW.BANK über ihren Venture Fonds in ein Start-up investiert oder nicht. Das Komitee ist mit Fachleuten aus der NRW.BANK besetzt, die nicht nur aus dem klassischen Bankgeschäft kommen, sondern zum Beispiel auch aus der Kommunikation oder der IT. Das Ziel ist ein diversifizierter Blick auf Investments in Start-ups und eine angemessene Berücksichtigung der Chancen, die jedem Vorhaben innewohnen.
  3. Schlankere Prozesse und neuer Markenauftritt: Die NRW.BANK stellt ihre internen Prozesse schlanker, schneller und marktgerechter auf. Außerdem flankiert sie die inhaltlichen Neuerungen durch einen marktkonformen kommunikativen Auftritt am Venture-Capital-Markt. Neben einer neuen Website gehört dazu auch ein neuer Name: „NRW.Venture“.
  4. Ausbau der Investments: Zusätzlich zu ihrem eigenen Venture Fonds stockt die NRW.BANK ihre Investments in drittgemanagte Fonds signifikant auf, von derzeit 100 auf 150 Millionen Euro, die zusätzlich zu den eigenen Fondsangeboten für Start-ups in NRW zur Verfügung stehen.

Das NRW.Venture-Team der NRW.BANK unterstützt Start-ups bei der Entwicklung und Vermarktung von innovativen Technologien und Geschäftsmodellen sowie dem schnellen Ausbau ihres Geschäfts. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/venture

5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der Exportwirtschaft wird verlängert

Die Bundesregierung hat das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert. Einige der im Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollten ursprünglich Ende Juni 2021 auslaufen. Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien. Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis Jahresende ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Informationen zum 5-Punkte Maßnahmenpaket