Betrüger nutzen NRW-Soforthilfe aus – Kein Vorschuss-System und keine Bearbeitungsgebühr!

Betrüger geben sich in diesen Tagen vermehrt als Behördenmitarbeiter der Bezirksregierung aus, um sich Geld zu erschleichen. Sie rufen gezielt die Unternehmen an, die einen Antrag auf Soforthilfe bei der Bezirksregierung Münster gestellt haben könnten und verlangen von den Antragstellern eine Zahlung von 150 Euro innerhalb von 48 Stunden, um den Zuschuss zu bekommen. Die Bezirksregierung Münster weist ausdrücklich daraufhin: Die Anträge können kostenlos bei der Bezirksregierung gestellt werden. Es gibt kein Vorschuss-System und es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben!

 

Erhalten Antragsteller einen zweifelhaften Anruf, können Sie sich gerne an die Hotline der Bezirksregierung Münster wenden: 0251/411-3400 oder mailto:info-soforthilfe@brms.nrw.de.

 

Seit Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für finanzielle Unterstützung stellen. Bis Dienstagabend (31.03.) sind in der Bezirksregierung Münster rund 39.000 Anträge eingegangen.

 

Um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben, waren am vergangenen Wochenende 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster freiwillig im Einsatz, um die Anträge zu prüfen. Kontrollmechanismen, die für die Umsetzung des Soforthilfe-Programms vorgesehen sind, können solche betrügerischen Handlungen gegenüber Unternehmen nicht verhindern.

 

Kleinunternehmer erhalten aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige.

Webinar zu Anträgen zur NRW-Soforthilfe 2020

Freitag, 27. März 2020, 9:00 Uhr

Soforthilfe für Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige richtig beantragen

Ab Freitag (27. März), 12 Uhr, können die Anträge auf Soforthilfen für Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Die Antragsstellung ist ausschließlich elektronisch möglich. Mit dem Webinar möchten wir Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige über die Antragsstellung informieren. Themen sind Voraussetzungen, nötige Unterlagen und sowie die Antragsstellung selbst.

 Referent: Norbert Kortenjan, Handwerkskammer Münster

Der Zugang zum kostenlosen Webinar erfolgt unter https://zoom.us/j/810651802

 

Die Webinare finden in Kooperation mit folgenden Partnern statt:

  • WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken
  • wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
  • AIW Unternehmensverband
  • Kreishandwerkerschaften Coesfeld
  • Kreishandwerkerschaft Borken
  • Agentur für Arbeit Coesfeld

Eine Registrierung nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Link. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss werden die Webinare auf den jeweiligen Homepages zur Verfügung gestellt.

NRW-Soforthilfe 2020 – Elektronisches Antragsverfahren ab Freitag, 27.03.2020, freigeschaltet

Das Soforthilfe Programm Corona des Bundes wird von der Landesregierung über die NRW- Soforthilfe 2020 aufgestockt.

Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen. Der Link zum elektronischen Antragsformular wird auf dieser Seite www.wirtschaft.nrw/corona zur Verfügung gestellt.

Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Damit die dringend benötigten Mittel schnell ankommen, sind die digitalen Antragsverfahren so schlank und unbürokratisch wie möglich gestaltet.

 

Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern und Soloselbstständigen wird über die NRW-Soforthilfe folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

– 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)

– 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)

– 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 

Auf der Seite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie aktuelle Informationen zum geplanten Soforthilfeprogramm.

 

Die Pressemitteilung v. 25.03.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW

Corona – Update Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ beschlossen. Mehr Informationen

Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfe schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Eine entsprechende Vorlage wird morgen dem Kabinett vorgestellt. Mehr Informationen

Corona – Unsere Hotline

Wegen der Corona-Pandemie haben wir unsere Erreichbarkeit geändert. Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: Mo-Fr 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 02521 85050.

Coronavirus – Update 19.03.2020

Finanzverwaltung NRW
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.

Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-derauswirkungen-des-coronavirus

Antragsformular
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

 

Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen soll ausgesetzt werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine
gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.

 

Wirtschaftsgipfel des Landes NRW

Heute fand der erste Wirtschaftsgipfel des Landes NRW während der Corona-Epidemie statt:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25

Der NRW Rettungsschirm
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf

Das Land NRW teilte heute mit, dass „ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen wird, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können“.

Sobald uns Informationen über eine Direkthilfe/ Liquiditätsfond vorliegen werden wir Sie informieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien alles Gute in dieser schwierigen Zeit, vor allem – bleiben Sie gesund!

Corona – Informationen der Arbeitsagentur zur Beantragung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist ein zweistufiges Verfahren. Zuerst müssen Sie die Kurzarbeit mit der Anzeige über Arbeitsausfall anzeigen. Den Vordruck finden Sie hier: Link

Die Anzeige über Arbeitsausfall füllen Sie bitte vollständig unter Zuhilfenahme der Informationsmaterialien aus und unterschreiben diese. Die Anzeige über Arbeitsausfall muss spätestens am letzten Werktag des Monats in der Agentur für Arbeit eingehen, in dem Sie mit der Kurzarbeit beginnen müssen.

Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie einen Bescheid, das kann aufgrund der aktuellen Situation einige Tage dauern. Nur bei Rückfragen zu Ihrer Anzeige wird sich ein Kollege/eine Kollegin bei Ihnen melden.

In der zweiten Stufe können Sie das Kurzarbeitergeld beantragen. Das geht aber erst, wenn der Kalendermonat tatsächlich beendet ist, da dann erst feststeht, wie viele Ausfallstunden tatsächlich ausgefallen sind. Beispiel:

  • Für März 2020 können Sie frühestens ab dem 01.04.20 Kurzarbeitergeld beantragen.
  • Für April 2020 können Sie frühestens ab 01.05.20 Kurzarbeitergeld beantragen.
  • usw.

Sie haben drei Monate Zeit um das Kurzarbeitergeld zu beantragen und mit der Agentur für Arbeit abzurechnen.

Sofern Sie mit einem Steuerbüro zusammenarbeiten, stimmen Sie sich bezüglich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes bitte ab. Den Antrag und die Abrechnungsliste finden Sie hier:

Antrag

Abrechnungsliste

Während der Kurzarbeit müssen Sie Arbeitszeitnachweise führen, damit erkennbar ist, wie viele Stunden noch gearbeitet wurde und wie viele Stunden Kurzarbeit waren. Diese Nachweise müssen Sie aber nur auf Verlangen vorlegen.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Informationsmaterial:

Merkblatt für Arbeitgeber

Merkblatt für Arbeitnehmer

Hinweise zum Antragsverfahren

Videos zum Kurzarbeitergeld

Bitte beobachten Sie auch die aktuelle Entwicklung auf unserer Homepage.

 

Für Fragen zu den Themen Liquiditätssicherung oder Entschädigung für Personalkosten von Quarantäne betroffenen Beschäftigten besuchen Sie bitte die Seite Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

-Hier geht’s zur Seite-

 

Beachten Sie bitte auch die Internetangebote des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

Telefonische Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber

 

Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die wirtschaftliche Einbußen befürchten, können durch Kurzarbeitergeld Unterstützung erhalten. Die Arbeitsagentur hat unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit einen gesonderten Abschnitt zum Thema „Coronavirus: Informationen zum Kurzarbeitergeld“ eingerichtet. Dort erhalten Unternehmen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistung. Anschauliche Erklär-Videos zeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Arbeitgeber finden dort außerdem die passenden Onlineanträge.

 

Für telefonische Fragen stehen die Experten der Arbeitsagentur unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung (sollte die Telefonie überlastet sein, können sich die Arbeitgeber auch per E-Mail an Beckum.125@arbeitsagentur.de wenden).

 

Coronavirus – Update –

Die Landesregierung hält zur Bewältigung der Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die bereits jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Mehr Informationen…

Besonders hinweisen möchten wir auf:

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds.

Antragstellung

KBG NRW vergibt kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Antragsunterlagen und Informationen

Antragsformular (PDF, 874 KB)

Produkt-Flyer (PDF, 141 KB)

 Wesentliche Vertragsinhalte (PDF, 438 KB)

 Zur Website

Mikromezzanin-Info-Line: 02131 5107-200

 

Beachten Sie auch die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken. Mehr Informationen…

CORONAVIRUS – INFORMATIONEN UND ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Das Coronavirus stellt die gesamte Wirtschaft vor große Herausforderungen. Auch im Kreis Warendorf steigt die Anzahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen. Wie gehe ich als Unternehmer mit den Problemen um, was gilt es zu tun? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen geschützt? Ein Mitarbeiter ist infiziert, was tun? Wo und wie erhalten Sie finanzielle Hilfen, wenn Ihr Unternehmen besonders betroffen ist? Um Sie zu unterstützen, hat die gfw aktuelle Informationen zusammengefasst.