Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Zur Pressemitteilung

Start der Corona Härtefallhilfe NRW

Die Härtefallhilfe NRW ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Ziel ist, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Dies bedeutet, dass die Hilfe nur dann gewährt werden kann, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 € pro Antragssteller.

Weitere Informationen zur Härtfallhilfe NRW finden Sie hier.

Start des Modellprojektes im Kreis Warendorf

Verschiedene Teilnehmer können seit Pfingsten, natürlich unter besonderen Hygienebedingungen, wieder Besucher begrüßen. Neben dem Drensteinfurter Freibad gehören hierzu auch die Bäder in Neubeckum, Beckum, Telgte, Warendorf und Ennigerloh. Zudem freuen sich das Kino Scala in Warendorf und die Restaurants Zur Postkutsche und Antje & Ich in Beelen auf die ersten Gäste seit Monaten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Öffnung von zwei Fitnessstudios in Drensteinfurt, dem Kunstmuseum Ahlen, den Bädern in Sassenberg und Ostbevern sowie die Durchführung der Liesborner Museumskonzerte geplant.

Die Hygienebestimmungen der Modellprojekte finden Interessierte auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ausgeweitet und verbessert

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist verlängert auf das Ausbildungsjahr 2021/2022. Zusätzlich sind damit zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden.

Insbesondere wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Die aktuellen Nachbesserungen in der Zusammenfassung:

  • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  • Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
  • Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
  • Antragstellenden wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschaftende von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

Weitere Informationen zu der Überbrückungshilfe finden Sie hier.

Geschäfte im Kreis Warendorf bleiben trotz Notbremse geöffnet

Seit Donnerstag, 15.04.2021, greift im Kreis Warendorf die so genannte „Notbremse“ des Landes NRW. Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen bleiben, aufgrund der vom Kreis erlassenen Allgemeinverfügung, für die Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen geöffnet. Somit bleiben Einkäufe in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten mit Termin und tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest möglich. Das gilt unter anderem auch für die Besuche in Museen, Bibliotheken oder Jugendsportgruppen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dieser Allgemeinverfügung zugestimmt.

Weitere Informationen

 

Wasserstoff-Plattform Hydrogen[X]

Gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen und der Bezirksregierung Münster hat die EUREGIO die grenzübergreifende Wasserstoff-Plattform Hydrogen[X] ​ins Leben gerufen.

Hydrogen[X] ist eine deutsch-niederländische Anlaufstelle für Unternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen, die sich für eine Wasserstoffwirtschaft in der Region engagieren. Die Plattform bietet Informationen über Kontakte, Neuigkeiten, Fördermöglichkeiten und Beispielprojekte aus dem EUREGIO-Gebiet, der Emscher-Lippe-Region und Teilen des Emslandes.

Unternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen aus Deutschland und den Niederlanden, die sich für eine Wasserstoffwirtschaft in der Region engagieren oder Interesse an Umsetzungslösungen haben, können Ihre Informationen und Kontakte auf der Plattform hinterlegen. So werden sie von anderen gefunden und regionale Kooperationen können entstehen.

luca-Nutzung im Kreis Warendorf + luca-Hotline der gfw für Unternehmen

Wie die Entwickler-Firma der luca-App zwischenzeitlich mitteilt, wird diese bereits an rund 1.500 Standorten im Kreis genutzt.

Wenn auch Sie mitmachen möchten, aber noch Fragen zum Einsatz der App haben, unterstützen wir Sie gerne: Unter der Hotline 02521 8505 – 50 hilft Ihnen Bianca Schuster bei Fragen weiter!

Nutze luca! Wir machen mit! – Kontaktnachverfolgung für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistung, Verkehrsbetriebe …

Mit der Smartphone-App luca www.luca-app.de/ sind wir bei der Corona-Kontaktnachverfolgung im Kreis Warendorf als nordrhein-westfälische Modellregion eine der ersten in Deutschland.

Die zeitgenaue Kundenregistrierung mit der Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung ist ein wesentlicher Baustein in der Öffnungsstrategie für Einzelhandel und Gastronomie. Die Software-Lösung der culture4life GmbH bietet die Möglichkeit einer schnellen und datenschutzkonformen Kontaktdatenverwaltung und -nachverfolgung, welche die Gesundheitsämter mit einbindet – einfach und papierlos für die Betreiber, sicher für Gäste und Kunden. Durch luca werden die Kontaktinformationen der Gäste und Kunden digital erfasst und verschlüsselt gespeichert. Nur das Gesundheitsamt kann die Daten wieder entschlüsseln.

Sie sind interessiert? Am 12.03.2021 bieten wir eine Informationsveranstaltung zur Luca-App an.

Weitere Informationen und Anmeldung