
Über den „Ideas Powered for Business SME Fund“ werden Anmeldekosten für nationale und EU-Marken mit 50% bezuschusst. Eine Erstattung ist bis zu maximal 1.500 € möglich. Weitere Informationen und Antragsstellung hier.
Über den „Ideas Powered for Business SME Fund“ werden Anmeldekosten für nationale und EU-Marken mit 50% bezuschusst. Eine Erstattung ist bis zu maximal 1.500 € möglich. Weitere Informationen und Antragsstellung hier.
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 19. Januar 2021 wurden Erweiterungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die Details zu den Beschlüssen finden Sie hier.
In der Videoschaltkonferenz am 19.01.2021 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde für die Überbrückungshilfe III des Bundes beschlossen:
Desweiteren wurde beschlossen:
Die komplette Beschlussfassung können Sie hier einsehen.
Hintergründe zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige finden Sie hier.
Ein neues Bundesprogramm fördert Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung. Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %). Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Vereinigte Königreich ist Ende Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Ende Dezember haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Abkommen geeinigt, das die zukünftigen Beziehungen regeln soll. Für wirtschaftsbezogene Anliegen finden Sie hier Informationen und Ansprechpartner.
Aktuell beginnen die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen.
Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen bei Anträgen über Prüfende Dritte beträgt 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine große Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesregierung hat Anfang 2020 zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Viele dieser Maßnahmen wären Ende des Jahres eigentlich ausgelaufen und werden nun 2021 fortgesetzt.
Hierzu zählen:
Mit dem interaktiven Portal „Dashboard Deutschland“ bündelt das Statistische Bundesamt (Destatis) hochaktuelle Daten zu den Themenbereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität. Zum Start bietet das im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelte Dashboard bereits mehr als 100 Indikatoren.
Das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 wurde aktuell wieder aufgenommen. Alle Soforthile-Empfänger sollten zeitnah eine entsprechende Mail erhalten. Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW wurde zu der Thematik ein Erklärvideo sowie FAQ veröffentlicht.
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberater). Soloselbständige können einen Direktantrag stellen.
Weitere Informationen zur Novemberhilfe
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