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Autor: admin
Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 19. Januar 2021 wurden Erweiterungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III beschlossen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
- Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
- Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
- Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
- Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
- Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Die Details zu den Beschlüssen finden Sie hier.
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs – Beschlüsse zu Wirtschaftshilfen
In der Videoschaltkonferenz am 19.01.2021 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde für die Überbrückungshilfe III des Bundes beschlossen:
- Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.
- DieAbschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.
- Die abschließenden Auszahlungen durch die Länder werden im Monat März erfolgen.
Desweiteren wurde beschlossen:
- Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanziellerHilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung derFolgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einenentsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Die komplette Beschlussfassung können Sie hier einsehen.
Hintergründe zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige finden Sie hier.
Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung
Ein neues Bundesprogramm fördert Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung. Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %). Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner und Informationen zum Brexit
Das Vereinigte Königreich ist Ende Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Ende Dezember haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Abkommen geeinigt, das die zukünftigen Beziehungen regeln soll. Für wirtschaftsbezogene Anliegen finden Sie hier Informationen und Ansprechpartner.
Start der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen
Aktuell beginnen die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen.
Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen bei Anträgen über Prüfende Dritte beträgt 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Corona-Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Selbständige zur Unterstützung von Familien verlängert
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine große Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesregierung hat Anfang 2020 zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Viele dieser Maßnahmen wären Ende des Jahres eigentlich ausgelaufen und werden nun 2021 fortgesetzt.
Hierzu zählen:
- Entschädigungsanspruch bei Schul- und Kitaschließungen
- Kinderzuschlag: erleichterte Vermögensprüfung
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
- Kurzarbeitergeld
- Flexibilisierung beim Elterngeld
Neue Online-Plattform des Bundes mit Daten zur Corona-Krise
Mit dem interaktiven Portal „Dashboard Deutschland“ bündelt das Statistische Bundesamt (Destatis) hochaktuelle Daten zu den Themenbereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität. Zum Start bietet das im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelte Dashboard bereits mehr als 100 Indikatoren.
Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020
Das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 wurde aktuell wieder aufgenommen. Alle Soforthile-Empfänger sollten zeitnah eine entsprechende Mail erhalten. Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW wurde zu der Thematik ein Erklärvideo sowie FAQ veröffentlicht.
Novemberhilfe – Anträge ab sofort möglich
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberater). Soloselbständige können einen Direktantrag stellen.
Weitere Informationen zur Novemberhilfe