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Unternehmen können KI-Weiterbildungen durch Agentur für Arbeit fördern lassen

Über das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen ihre Mitarbeitenden während der Arbeitszeit weiterqualifizieren – bei voller Gehaltsfortzahlung. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße und Qualifizierungsart bis zu 100 % der Lehrgangs- und Lohnkosten. Gefördert werden Weiterbildungen ab 120 Zeitstunden, zum Beispiel praxisnahe KI- und Digitalisierungsweiterbildungen, durchgeführt von AZAV-zertifizierten Bildungsträgern.

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