Über das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen ihre Mitarbeitenden während der Arbeitszeit weiterqualifizieren – bei voller Gehaltsfortzahlung. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße und Qualifizierungsart bis zu 100 % der Lehrgangs- und Lohnkosten. Gefördert werden Weiterbildungen ab 120 Zeitstunden, zum Beispiel praxisnahe KI- und Digitalisierungsweiterbildungen, durchgeführt von AZAV-zertifizierten Bildungsträgern.