Am 02.02.2025 tritt Artikel 4 der EU_Verordnung zur künstlichen Intelligenz 2024/1689 (KI-VO) in Kraft und begründet damit eine weitere Verpflichtung für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI): die Sicherstellung der KI-Kompetenz.
Ein Beitrag von Dr. Manuela Rauch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin, Eversheds Sutherland, München