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Sicherstellung der KI-Kompetenz als neue Arbeitgeberpflicht

Am 02.02.2025 tritt Artikel 4 der EU_Verordnung zur künstlichen Intelligenz 2024/1689 (KI-VO) in Kraft und begründet damit eine weitere Verpflichtung für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI): die Sicherstellung der KI-Kompetenz.

Ein Beitrag von Dr. Manuela Rauch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin, Eversheds Sutherland, München

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeberpflicht-zur-sicherstellung-der-ki-kompetenz_76_639984.html


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