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Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020

Das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 wurde aktuell wieder aufgenommen. Alle Soforthile-Empfänger sollten zeitnah eine entsprechende Mail erhalten. Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW wurde zu der Thematik ein Erklärvideo sowie FAQ veröffentlicht.

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