NRW Soforthilfe 2020 auch für gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind und Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl. V. 16.5.2017, Az. II ZB /716).
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Das elektronische Antragsverfahren wird heute freigeschaltet.