Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit einhergehende Entwicklungen am Energiemarkt stellen insbesondere energieintensive Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen können ab dem 21. März einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.