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Steuerliche Forschungszulage – Frist zur Beantragung für das Wirtschaftsjahr 2020 endet

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Die Steuerliche Forschungszulage ist somit ein attraktives Mittel, um die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu unterstützen.

Für die Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt muss eine Bescheinigung der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ vorliegen. Diese Bescheinigung kann bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.

Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstellebis spätestens zum 31.12.2024 beantragt werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Gerne unterstützt Sie die gfw bei Ihren Vorhaben – kommen Sie auf uns zu!

Elmar Wendland | elmar.wendland@gfw-waf.de | 02521 8505 15