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Förderprogramm für Klimaschutzverträge gestartet

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist in das vorbereitende Verfahren gestartet.

Das vorbereitende Verfahren dient der Sammlung von Informationen, die für eine effiziente und bedarfsgerechte Gestaltung des nachfolgenden Gebotsverfahrens erforderlich sind. Unternehmen, die beabsichtigen, im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abzugeben, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Klimaschutzverträge sollen die Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen ausgleichen, die durch die Errichtung von klimafreundlicheren Anlagen oder Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen entstehen.

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