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Förderaufruf für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

In einem aktuellen Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und relevante Akteure bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
    • Die Förderquoten beträgt 40%
    • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden

Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation.

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