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d.u.h.Group liefert eine Antwort auf das BFSG – d.u.helper hilft Unternehmen digital barrierefrei zu werden 

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen im B2C Sektor anbieten (z.B. Websites) – und viele digitale Anwendungen sind noch nicht gesetzeskonform. Der d.u.helper schafft schnelle Abhilfe: Das benutzerfreundliche Tool lässt sich unkompliziert in bestehende Systeme integrieren, ist an Unternehmens-Designs anzupassen, DSGVO-konform und macht Websites und auch komplexe Applikationen in kürzester Zeit barrierefrei. 

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