Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 19. Januar 2021 wurden Erweiterungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III beschlossen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
    • Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
    • Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Die Details zu den Beschlüssen finden Sie hier.

Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung

Ein neues Bundesprogramm fördert Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung. Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %). Weitere Informationen finden Sie hier.

Start der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen

Aktuell beginnen die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen.

Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen bei Anträgen über Prüfende Dritte beträgt 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

 

Weitere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen

Corona-Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Selbständige zur Unterstützung von Familien verlängert

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine große Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesregierung hat Anfang 2020 zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Viele dieser Maßnahmen wären Ende des Jahres eigentlich ausgelaufen und werden nun 2021 fortgesetzt.

Hierzu zählen:

  • Entschädigungsanspruch bei Schul- und Kitaschließungen
  • Kinderzuschlag: erleichterte Vermögensprüfung
  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
  • Kurzarbeitergeld
  • Flexibilisierung beim Elterngeld

Weitere Informationen

Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020

Das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 wurde aktuell wieder aufgenommen. Alle Soforthile-Empfänger sollten zeitnah eine entsprechende Mail erhalten. Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW wurde zu der Thematik ein Erklärvideo sowie FAQ veröffentlicht.

Weitere Informationen

Novemberhilfe – Anträge ab sofort möglich

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberater). Soloselbständige können einen Direktantrag stellen.

Weitere Informationen zur Novemberhilfe

 

 

MID-Plus: Land NRW fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital. Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021.

Weitere Informationen zu MID-Plus