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Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen

Mit dem Wettbewerb prämiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Es werden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt. Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Runde endet am 31.03.2022

Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

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Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert

Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.

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Umweltwirt­schafts­preis.NRW

Unternehmen der Umweltwirtschaft, die in besonderer Weise Ökologie und Ökonomie miteinander verbinden, haben auch in diesem Jahr wieder die Chance auf ein Preisgeld von 60.000 Euro. Der Umweltwirtschaftspreis.NRW wird gemeinsam vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der NRW.BANK ausgerichtet mit dem Ziel, innovative und nachhaltige Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen, deren Produkte und Dienstleistungen Klima- und Umweltschutz sowie Ressourceneffizienz mit wirtschaftlichem Erfolg verbinden.

Teilnahmebedingungen: Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in NRW, der Jahresumsatz beträgt maximal 500 Millionen Euro und es gehört mindestens einem der acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft an.

Jetzt bis zum 10. April 2022 mitmachen unter: www.umweltwirtschaftspreis.nrw.

Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

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Innovationspreis Münsterland – Bewerbungsfrist verlängert bis 28. Februar 2022

Noch bis zum 28. Februar können sich Unternehmen beim Innovationspreis Münsterland bewerben. Die Organisatoren haben sich entschieden, die Bewerbungsfrist um zwei Wochen zu verlängern, um allen innovativen Akteuren aus der Region die Chance zu geben, ihre Bewerbung einzureichen. In diesem Jahr steht der Preis unter dem Titel „Gemeinsam. Nachhaltig. Handeln.“

Der Münsterland e.V. vergibt den Preis alle zwei Jahre gemeinsam mit seinen Sponsoren – den Sparkassen im Münsterland, der Westfälischen Provinzial Versicherung AG und Westenergie AG. Prämiert werden Innovationen in fünf Kategorien: „Wirtschaft“, „Wissenschaft trifft Wirtschaft“, „Start-up“, „Digitale Geschäftsmodelle“ sowie „Klein und pfiffig“. Für die Gewinnerinnen und Gewinner winkt ein Preisgeld von jeweils 4000 Euro sowie ein Image- bzw. Produktfilm.

Weitere Informationen zum Innovationspreis, den Kategorien und Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website unter www.innovationspreis-muensterland.de

Gerne unterstützt Sie seitens der gfw Kai Janisch (janisch@gfw-waf.de, T 02521 8505-15) bei Ihrer Bewerbung!

Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist in der Regel der Referenzmonat im Jahr 2019.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten und ergänzt. Unter anderem werden mit der Überbrückungshilfe IV auch Sach- und Personalkosten gefördert, die durch die Umsetzung von Kontrollen im Rahmen von Zutrittsbeschränkungen wie bspw. 2G oder 2G plus – Regelungen entstehen.

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Förderprogramm „go-digital“ wird bis 2024 verlängert

Das Förderprogramm go-digital wird ab 01.01.2022 in geänderter Form weitergeführt.

go-digital fördert Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in fünf definierten Modulen.

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Hierzu gehört die Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Gefördert werden Beratungsleistungen hinsichtlich Erzeugen, Erfassen und Auswerten von Daten. 

Weiterhin bestehen bleiben die Module

  • „IT-Sicherheit“ mit dem Ziel der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität
  • „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ mit dem Ziel, Prozesse im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren.
  • „Digitale Markterschließung“ mit der Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.

Gefördert werden bis zu 30 Beratertage mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 16.500 €

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Innovationsprämie für E-Autos wird bis Ende 2022 verlängert

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck will den Umstieg auf saubere Mobilität vorantreiben. Dazu verlängert das Ministerium die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz aus. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.

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Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

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Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

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