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Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkuläre Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Kleine Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 80 %, mittlere Unternehmen von bis zu 75 % erreichen.

Einreichungsfrist für Projektskizzen in der ersten Einreichungsrunde ist der 18. April 2023.

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Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

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Schnellere Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen – Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ jetzt mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn

Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können. Zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.

Das Programm fördert, aufgeteilt in 5 Modulen, vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.

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Neues NRW-Förderpaket unterstützt Brennstoffeinsparungen und Klimaschutz im Mittelstand

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe hat das Land Nordrhein-Westfalen ein neues „Starterpaket klimaneutraler Mittelstand“ geschnürt. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  1. Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  2. Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  3. Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  4. Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  5. Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Eine gute Übersicht über die Förderprogramme der einzelnen Module finden Sie hier.

Förderung digitaler Technologien im Anwendungsfeld Nachhaltigkeit

Im Förderprogramm „Entwicklung Digitaler Technologien“ wurde der Förderaufruf „Green Tech Innovationswettbewerb“ veröffentlicht.

Ziel des Förderaufrufs ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Plattformen, Werkzeugen,
Methoden, Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen oder Standards für die wirtschaftliche Erschließung
und Integration digitaler Technologien im Anwendungsfeld Nachhaltigkeit. Die Projekte des Förderaufrufs
sollen entscheidende Impulse für die ökologische Transformation der Wirtschaft, insbesondere hinsicht-
lich des Klima- und Umweltschutzes setzen.

In einem zweistufigen Verfahren ist als erster Schritt eine Projektskizze bis spätestens 21. Oktober 2022 online beim Projektträger DLR einzureichen. Hinweis: Es sind nur Bewerbungen im Verbund mehrerer Unternehmen zugelassen. Bei der Bildung des Konsortiums kann das Portal PT-Partnering genutzt werden.

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Neues Förderprogramm zur Digitalisierung von Produktionsprozessen

Mit dem neuen Programm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ (DigiRess) unterstützt das Bundesumweltministerium Betriebe, die Potenziale digitaler Lösungen noch besser nutzen und den Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse schaffen wollen. Die Förderquote ist u.a. abhängig von der Unternehmensgröße und dem Projektvorhaben und kann zwischen 50% und bis zu 85% liegen.

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Befristeter Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen – Energiekostendämpfungsprogramm

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portla der BAFA eingereicht werden.

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Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

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Geänderte Förderkonditionen für Potentialberatungen ab 01.07.2022

Ab dem 1. Juli 2022 geht die Potentialberatung NRW in die neue ESF-Förderphase 2021 – 2027 über. Damit ändern sich die Förderkonditionen: Es werden für ab dem 01.07.2022 ausgestellte Beratungsschecks maximal acht Beratungstage zu 40% gefördert (aktuell: zehn Beratungstage zu 50%). Die Potentialberatung fördert Unternehmensberatungen unter Beteiligung der Mitarbeitenden und unterstützt so, Potentiale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden. Die gfw ist offizielle Beratungsstelle im Kreis Warendorf zu dem Programm.