Befristeter Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen – Energiekostendämpfungsprogramm

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portla der BAFA eingereicht werden.

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