
Wegen der Corona-Pandemie haben wir unsere Erreichbarkeit geändert. Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: Mo-Fr 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 02521 85050.

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Finanzverwaltung NRW
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.
Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-derauswirkungen-des-coronavirus
Antragsformular
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf
Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen soll ausgesetzt werden
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html
Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine
gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.
Wirtschaftsgipfel des Landes NRW
Heute fand der erste Wirtschaftsgipfel des Landes NRW während der Corona-Epidemie statt:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25
Der NRW Rettungsschirm
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf
Das Land NRW teilte heute mit, dass „ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen wird, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können“.
Sobald uns Informationen über eine Direkthilfe/ Liquiditätsfond vorliegen werden wir Sie informieren.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung!
Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien alles Gute in dieser schwierigen Zeit, vor allem – bleiben Sie gesund!

Kurzarbeitergeld ist ein zweistufiges Verfahren. Zuerst müssen Sie die Kurzarbeit mit der Anzeige über Arbeitsausfall anzeigen. Den Vordruck finden Sie hier: Link
Die Anzeige über Arbeitsausfall füllen Sie bitte vollständig unter Zuhilfenahme der Informationsmaterialien aus und unterschreiben diese. Die Anzeige über Arbeitsausfall muss spätestens am letzten Werktag des Monats in der Agentur für Arbeit eingehen, in dem Sie mit der Kurzarbeit beginnen müssen.
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie einen Bescheid, das kann aufgrund der aktuellen Situation einige Tage dauern. Nur bei Rückfragen zu Ihrer Anzeige wird sich ein Kollege/eine Kollegin bei Ihnen melden.
In der zweiten Stufe können Sie das Kurzarbeitergeld beantragen. Das geht aber erst, wenn der Kalendermonat tatsächlich beendet ist, da dann erst feststeht, wie viele Ausfallstunden tatsächlich ausgefallen sind. Beispiel:
Sie haben drei Monate Zeit um das Kurzarbeitergeld zu beantragen und mit der Agentur für Arbeit abzurechnen.
Sofern Sie mit einem Steuerbüro zusammenarbeiten, stimmen Sie sich bezüglich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes bitte ab. Den Antrag und die Abrechnungsliste finden Sie hier:
Während der Kurzarbeit müssen Sie Arbeitszeitnachweise führen, damit erkennbar ist, wie viele Stunden noch gearbeitet wurde und wie viele Stunden Kurzarbeit waren. Diese Nachweise müssen Sie aber nur auf Verlangen vorlegen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Informationsmaterial:
Bitte beobachten Sie auch die aktuelle Entwicklung auf unserer Homepage.
Für Fragen zu den Themen Liquiditätssicherung oder Entschädigung für Personalkosten von Quarantäne betroffenen Beschäftigten besuchen Sie bitte die Seite Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beachten Sie bitte auch die Internetangebote des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Telefonische Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die wirtschaftliche Einbußen befürchten, können durch Kurzarbeitergeld Unterstützung erhalten. Die Arbeitsagentur hat unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit einen gesonderten Abschnitt zum Thema „Coronavirus: Informationen zum Kurzarbeitergeld“ eingerichtet. Dort erhalten Unternehmen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistung. Anschauliche Erklär-Videos zeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Arbeitgeber finden dort außerdem die passenden Onlineanträge.
Für telefonische Fragen stehen die Experten der Arbeitsagentur unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung (sollte die Telefonie überlastet sein, können sich die Arbeitgeber auch per E-Mail an Beckum.125@arbeitsagentur.de wenden).

Die Landesregierung hält zur Bewältigung der Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die bereits jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Mehr Informationen…
Besonders hinweisen möchten wir auf:
Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds.
Antragstellung
KBG NRW vergibt kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland
Antragsunterlagen und Informationen
Antragsformular (PDF, 874 KB)
Produkt-Flyer (PDF, 141 KB)
Wesentliche Vertragsinhalte (PDF, 438 KB)
Mikromezzanin-Info-Line: 02131 5107-200
Beachten Sie auch die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken. Mehr Informationen…

Das Coronavirus stellt die gesamte Wirtschaft vor große Herausforderungen. Auch im Kreis Warendorf steigt die Anzahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen. Wie gehe ich als Unternehmer mit den Problemen um, was gilt es zu tun? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen geschützt? Ein Mitarbeiter ist infiziert, was tun? Wo und wie erhalten Sie finanzielle Hilfen, wenn Ihr Unternehmen besonders betroffen ist? Um Sie zu unterstützen, hat die gfw aktuelle Informationen zusammengefasst.

Im Kreis Warendorf hat 2020 eine Offensive zum weiteren Ausbau des Glasfasernetzes begonnen. Glasfaser ist künftig Standard für Internetanschlüsse.
Das bietet große Chancen für Fach- und Handwerksbetriebe.
Wie diese Chancen konkret aussehen können, will das Glasfaser-Forum Münsterland zeigen. Es bringt Fach- und Handwerksbetriebe mit Netzbetreibern, Tiefbauern, Fernmeldetechnikern und kommunalen Breitbandverantwortlichen zusammen. Mehr Informationen hier.

DIGITRANS@KMU IST EIN GEMEINSCHAFTLICHES PROJEKT DES INSTITUTS FÜR PROZESSMANAGEMENT
UND DIGITALE TRANSFORMATION (IPD) DER FH MÜNSTER, DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN DER KREISE
BORKEN, COESFELD, STEINFURT UND WARENDORF UND DES MÜNSTERLAND.DIGITAL E.V. ÜBER DEN
ZEITRAUM OKTOBER 2019 BIS SEPTEMBER 2022 WERDEN MIT KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN
AUS DEM MÜNSTERLAND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR GESCHÄFTSMODELL‐INNOVATIONEN AUF
BASIS DIGITALER TECHNOLOGIEN ABGELEITET UND BAUSTEINE FÜR DIE ENTWICKLUNG VON
DIGITALISIERUNGSSTRATEGIEN PRAXISNAH ERPROBT. Mehr.
Grundlagenwissen in KI
In der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt bietet Künstliche Intelligenz (KI) für Unternehmen vielfältige Chancen. Nur mit qualifizierten Fachkräften kann es gelingen, diese Chancen zu nutzen. Die DIHK-Bildungs-GmbH hat daher die Lizenz für das deutschsprachige Angebot des in Finnland entwickelten erfolgreichen kostenlosen Online-Lehrgangs „Elements of AI“ erworben. Ziel ist es, insbesondere Unternehmen und deren Beschäftigten kostenlos Grundlagenwissen in KI zu vermitteln und damit angehende und gestandene Fachkräfte in der Breite für das Thema KI aufzuschließen. Interessenten erhalten über den folgenden Link Zugang zu dem Online-Kurs hier.

Die Fachkräftesicherung im Bereich Pflege steht künftig noch stärker im Mittelpunkt der Arbeit der Regionalagentur Münsterland. Das machte der Lenkungskreis der Regionalagentur am Dienstag beim jährlichen Kooperationsgespräch mit Vertretern des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am Flughafen Münster/Osnabrück deutlich. Weiterlesen…

Das Familienministerium NRW fördert aktuell ein Projekt zum Unternehmenslernen in Tandems. Hierfür können sich bis zu 40 Unternehmen, in erster Linie KMU, NRW-weit bewerben. Sie können sich zu ihren Maßnahmen und Möglichkeiten in Sachen familienbewusster Personalpolitik austauschen und voneinander lernen. Dabei werden sie vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik wissenschaftlich unterstützt und begleitet. Alle Informationen zum Projekt und zur Teilnahme finden Sie hier.
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