Vier Workshop- und zwei begleitende Termine bietet das Netzwerk ZENIT mit mehreren Partnern an, um Digital Scouts auszubilden. Deren Aufgabe wird es sein, die Digitalisierung in ihren kleinen und mittleren Unternehmen anzustoßen und entsprechende Strategien zu entwickeln. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Die Auftaktveranstaltung findet am 22. Februar 2023 statt.
Kategorie: Allgemein
Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW
Über den Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW – Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion“ sollen neue, innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren entwickelt werden, die einen Beitrag zur Transformation der Industrie leisten.
Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Europäischen Union in drei Einreichungsrunden rund 100 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung für das EFRE/JTF-Programm NRW bereit.
Der Wettbewerb richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Kreis Warendorf hat höchste Patentdichte im Münsterland
Der Kreis Warendorf ist eine starke Wirtschaftsregion für Forschung und Entwicklung – das geht aus einer Studie der NRW.Bank hervor.
Überdurchschnittliche 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung im Jahr 2019 ging im Kreis Warendorf auf den Bereich Forschung und Entwicklung zurück. Ein Wert, der deutlich über den Zahlen für Nordrhein-Westfalen lag, wo die F& E-Ausgaben 1,4 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachten. In den weiteren münsterländischen Kreisen sowie der Stadt Münster lag der Wert im selben Zeitraum bei 0,9 Prozent.
Neben der hohen F & E-Intensität verzeichnete der Kreis Warendorf darüber hinaus die höchste Patentdichte im Münsterland (94,8) Patente.
Grüner Wasserstoff für klimafreundliche Mobilität
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Die Antragsfrist läuft bis zum 28.04.2023.
Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW
Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkuläre Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern
- Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
- Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
- Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz
Kleine Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 80 %, mittlere Unternehmen von bis zu 75 % erreichen.
Einreichungsfrist für Projektskizzen in der ersten Einreichungsrunde ist der 18. April 2023.
Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert
Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat die Regelung per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt:
- Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.
Gas- und Strompreisbremse
2023 sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.
Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.
Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Weitere Informationen
Schnellere Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen – Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ jetzt mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn
Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können. Zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.
Das Programm fördert, aufgeteilt in 5 Modulen, vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Zuschussprogramm „Messe meets Mittelstand“
Das Programm „Messe meets Mittelstand“ bezuschusst die Beteiligung an Messen im Ausland oder internationale Inlandsmessen. Antragsberechtigt sind KMU mit Firmensitz in NRW.
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr.