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Bundeswirtschaftsministerium erweitert Effizienzförderung für die Wirtschaft – u.a. Förderung von CO2-Bilanzierungen

Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats.

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.

Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert.

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