// KI-Kompetenz ab Februar 2025: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung
25.02. | 9:00 – 10:00
Dienstag 25.02.2025 | 9.00 – 11.00 Uhr | Online
Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht und Prof. Dr. Michael Bücker, Professor für Data Science, FH Münster / regulaid GmbH
Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung (KI-VO) führt ab dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht ein. Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber (auch Unternehmer, die KI-Systeme für eigene Zwecke einsetzen) von KI-Systemen, eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.
Die Experten vermitteln die wichtigsten Informationen, um Unternehmen und Organisationen auf die bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen im Bereich KI vorzubereiten.
Inhalte im Fokus:
Kompakter Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung zu KI
Praxisnahe Einblicke in die rechtssichere und gewinnbringende Implementierung von KI in Unternehmen
Strategien zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht ab Februar 2025
Tipps zur Vorbereitung auf die schrittweise Einführung weiterer Regelungen bis 2026
Eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Bianca Schuster | bianca.schuster@gfw-waf.de | 02521 8505 85