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// KI-Kompetenz ab Februar 2025: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung

25.02. | 9:0010:00

Dienstag 25.02.2025 | 9.00 – 11.00 Uhr | Online

Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht und Prof. Dr. Michael Bücker, Professor für Data Science, FH Münster / regulaid GmbH

Anmeldung

Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung (KI-VO) führt ab dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht ein. Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber (auch Unternehmer, die KI-Systeme für eigene Zwecke einsetzen) von KI-Systemen, eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.

Die Experten vermitteln die wichtigsten Informationen, um Unternehmen und Organisationen auf die bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen im Bereich KI vorzubereiten.

Inhalte im Fokus:

Kompakter Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung zu KI

Praxisnahe Einblicke in die rechtssichere und gewinnbringende Implementierung von KI in Unternehmen

Strategien zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht ab Februar 2025

Tipps zur Vorbereitung auf die schrittweise Einführung weiterer Regelungen bis 2026

 

Eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Bianca Schuster | bianca.schuster@gfw-waf.de | 02521 8505 85

Details

Datum:
25.02.
Zeit:
9:00 – 10:00