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Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt Deutschland (verspätet) die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Am 30. März 2023 stand der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Bundestages, wurde jedoch vorher durch den Ältestenrat von der Tagesordnung genommen, um einen Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU/CSU im Vermittlungsausschuss zu suchen. Das Gesetz soll einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass Unternehmen ab 49 Beschäftigte verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraulich wenden können, wenn sie Missstände oder Regelverstöße melden wollen. Der Schutz der Hinweisgeber vor Benachteiligungen wird allerdings unabhängig von der Größe des Unternehmens gelten. Der Bund wird zusätzlich eine externe Anlaufstelle für solche Meldungen anbieten.

In unserer Online-Infoveranstaltung am Donnerstag, 11. Mai 2023, von 15 bis 16 Uhr erläutert Rechtsanwalt Christoph Schade aus der Bochumer Kanzlei Schneiders & Behrendt wie Betriebe

  • die Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes rechtssicher einhalten können
  • den Meldekanal ebenso gesetzeskonform wie praktikabel einrichten und betreiben können
  • mit Hinweisen unter Einhaltung aller Eingangs-, Rückmelde- und Dokumentationspflichten umgehen sollten

Es handelt sich um eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Kreis Steinfurt mbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und der gfw.

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Das Team der gfw hilft gerne weiter!

Jessica Kleine | Fachkräftemanagement | 02521 8505-86 | kleine@gfw-waf.de

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