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Corona Soforthilfe für Solo-Selbständige: Regelung zum Ansatz von Lebenshaltungskosten

Nach den Vorgaben der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise aber dennoch die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung nun eine „Vertrauensschutzlösung“ entwickelt.

Dies bedeutet konkret: Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

Nähere Infos finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung.

Unterstützung von Unternehmen mit gestörten Lieferketten – NRW richtet zentrale Kontaktstelle ein

Aufgrund gestörter Lieferketten ist es in den letzten Wochen in produzierenden Betrieben in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu Produktionsproblemen und teils Stillständen gekommen. Die Landesregierung hat daher in Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Unternehmer- und Handwerksverbänden eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen wenden können, die Unterstützung bei der Wiederherstellung von Lieferketten benötigen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.

 

Kreative Denk- und Lösungsansätze zur Arbeitsorganisation- und Führung in herausfordernden Situationen – Gesprächs-Hotline für kleine und mittelständische Unternehmen im Kreis Warendorf

5. & 12. Mai | Terminvergabe jeweils möglich zwischen 09:00 – 13:00 Uhr

Sie sind gefordert, Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise zu navigieren und gleichzeitig nach vorn zu denken und Optimismus auszustrahlen. Sie müssen aktuell mutig neue Wege gehen und die Arbeitsfähigkeit und persönliche Bindung Ihrer Kern-Teams in ungewohnten Arbeitsstrukturen aufrecht halten. Ihre Aufgabe ist es, in dieser besonders herausfordernden Situation einen klaren Kopf zu behalten und handlungsfähig zu bleiben.

Wir unterstützen Sie dabei –  Individuell, ortsunabhängig und flexibel!

Profitieren Sie von unserem individuellen und vertraulichen Gesprächsangebot. Gemeinsam erörtern wir per Telefon oder Video-Call Ihre Fragen rund um die Themen Arbeitsorganisation und Führung in herausfordernden Zeiten, z.B.:

  • Optimierung der Arbeitsorganisation.
  • Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Teams an dezentralen Arbeitsorten.
  • Führungsfragen & Führung auf Distanz (besondere Anforderungen, Spannungsfeld zwischen Kontrolle & Vertrauen).
  • Umgang mit Widerständen im Zusammenhang mit Digitalisierung & Veränderungen.
  • Arbeitsfähigkeit im Spannungsfeld zwischen HomeOffice, Familie & persönlichen Qualitätszielen.
  • Umgang mit Unsicherheiten & Stärkung der persönlichen Resilienz.
  • Unterstützungsangebote zur Förderung der unternehmerischen Kompetenz.

Nutzen Sie das kostenfreie Angebot und senden Sie Ihre Anmeldung für einen 40 bis 60-minütigen Gesprächstermin per Mail an kleine@gfw-waf.de.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihre bevorzugte Uhrzeit (das Zeitfenster zur Terminvergabe liegt zwischen 09:00 und 13:00 Uhr) sowie Ihre Telefonnummer an. Wir werden Sie dann kurzfristig zurückrufen, um einen genauen Termin zu vereinbaren, den individuellen Schwerpunkt des Gespräches gemeinsam zu bestimmen sowie die gewünschte Beratungsform (Telefon oder Video-Call) zu besprechen. Sie haben weitere Fragen zur Veranstaltung? Das Team der gfw hilft Ihnen gerne weiter!

Bitte beachten Sie: Rechts- und Krisenberatung ist ausgeschlossen.

Das Angebot wird betreut von:

Astrid Laudage | Laudage Konzept GmbH | Telgte

https://www.laudage-konzept.de

Strategie- und Organisationsentwicklung, Business Coaching | Fachberaterin unternehmensWert: Mensch & Potenzialberatung NRW

 

Jessica Kleine | gfw – Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH | Fachkräftemanagement | 02521 8505-86 | kleine@gfw-waf.de

Förderkredite in der Corona-Krise: Kooperationsprojekt zwischen der gfw und örtlichen Kreditinstituten

Die von Bund und Land aufgesetzten Förderkredite bieten eine Möglichkeit zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise. Eine entsprechende Beratung und Beantragung dieser Förderkredite erfolgt grundsätzlich über die Hausbanken. Doch nicht alle Unternehmer im Kreis Warendorf sind in Betreuung bei einem mit den Förderbanken kooperierenden Geldinstitut. Um auch diesen Unternehmern Zugang zu den Förderkrediten zu ermöglichen, wurde ein Kooperationsprojekt zwischen der gfw und örtlichen Sparkassen und Volksbanken initiiert.

Bei Fragen zu den Förderkrediten und Beratung zur Beantragung steht Ihnen seitens der gfw Ihr Ansprechpartner Kai Janisch (02521 8505-15) zur Verfügung.

 

Hinweis: Für erste Informationen zu den Kreditprogrammen findet am Donnerstag, 30.04.2020 ein entsprechendes Webinar statt. Weitere Informationen finden sie hier.

 

Corona-Förderkredite: Webinar für Unternehmer aus dem Kreis Warendorf

In einem Webinar für Unternehmer aus dem Kreis Warendorf erläutert Herr Michael Monstadt (NRW.Bank, Leiter Förderberatung Westfalen)  die Möglichkeiten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch Förderkredite der KfW und NRW.Bank. In dem Webinar haben Sie auch die Möglichkeit, grundsätzliche Fragen zu den Kreditprogrammen zu platzieren.  Das Webinar wird von der gfw organisiert und findet statt am Donnerstag, 30.04.2020, 16:00 Uhr. 

Die Anmeldung ist bis Di, 28.04.2020. 17:00 Uhr möglich unter: 

https://gfw-waf.de/veranstaltungen/webinar/

NRW-Soforthilfe: 4232 Anträge aus dem Kreis Warendorf / Landrat Dr. Olaf Gericke: „Unterstützung für Betriebe ist dringend notwendig“

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort wieder Anträge auf finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen. Nach dem aufgrund von Betrugsfällen vorgenommenen vorläufigen Stopp der NRW-Soforthilfe können sie seit Freitag (17. April) wieder Anträge stellen. Bei der Bezirksregierung Münster sind bis einschließlich gestern (16. April) insgesamt 46.740 Anträge genehmigt worden. Aus dem Kreis Warendorf kamen 4232 Anträge. Mehr Informationen hier.

Anträge für Corona-Soforthilfe können ab 17. April wieder gestellt werden

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt. Mehr Informationen hier.

Info zu den Betrugsfällen bei der Soforthilfe

Aufgrund von Betrugsfälle mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes wurde das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragstellerinnen und Antragsteller vorübergehend gestoppt.

Die Ermittler, die Bezirksregierungen und das Wirtschaftsministerium arbeiten mit Hochdruck daran, die große Mehrheit der redlichen Antragsteller, die auf ihre Auszahlung warten, und die Betrugsfälle voneinander zu trennen. Dabei wird ein Datencheck mit der Finanzverwaltung helfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen arbeiten weiter an jenen Fällen, die ganz zu Anfang des digitalen Verfahrens aufgelaufen sind und seither noch nicht zur Auszahlung kommen konnten. Hier sollen als erstes wieder Auszahlungen möglich sein.

Anträge, die erst seit dem 03.04.2020 gestellt worden sind, müssen nun noch gründlicher analysiert werden.

Was mache ich, wenn ich einen Bewilligungsbescheid erhalten habe, aber noch keine Auszahlung?

Wer bereits einen Bewilligungsbescheid per Mail, aber auch nach Tagen noch keine Zahlung erhalten hat, sollte bitte eine E-Mail an das Funktionspostfach seiner für ihn oder sie zuständigen Bezirksregierung mit Aktenzeichen/Vorgangsnummer und Telefonnummer schicken. Die Mitarbeiter führen dann einen Datenabgleich zu persönlichen Angaben und der Bankverbindung durch und melden sich bei Ihnen.

Bitte beachten Sie, dass keine Auszahlungen auf ausländische Bankkonten durchgeführt werden. Wenn Sie einen Antrag mit einer IBAN im Ausland gestellt haben sollten, stellen Sie ggf. bitte nach Wiederaufnahme des Antragsverfahrens einen neuen Antrag mit einer deutschen Bankverbindung.

Sollten Sie bemerken, dass auf Ihrem Bewilligungsbescheid die IBAN nicht korrekt ist, sind Sie vermutlich Opfer des Betrugs geworden und Sie sollten eine Strafanzeige erstatten, bevorzugt über die Internet-Wache der Polizei NRW: https://polizei.nrw/internetwache

In der Woche nach Ostern wird das Online-Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen, die im Hintergrund laufen, wieder aufgenommen. Beachten Sie bitte, dass die korrekte Antragsseite ausschließlich über www.wirtschaft.nrw  abgerufen werden kann. Bis dahin werden neue Antragstellerinnen und Antragssteller um Geduld gebeten.

Kontakt zu den Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Arnsberg

corona-soforthilfe@bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold

corona-soforthilfe@bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf

corona-soforthilfe@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Corona-Soforthilfe@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster

info-soforthilfe@brms.nrw.de

Nordrhein-Westfalen stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe

Zum Schutz der Antragssteller vor möglichem Betrug ist die Antragsstellung für die die Corona-Soforthilfe vorerst gestoppt und die Corona-Soforthilfe-Seiten sind vom Netz genommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stoppt-vorerst-antragstellung-fuer-die-corona-soforthilfe