Grundstücksmarktbericht 2022 Kreis Warendorf

Im jährlich erscheinenden Grundstücksmarktbericht informiert der Gutachterausschuss allgemein über den Grundstücksmarkt im Kreis Warendorf, seine Tätigkeit und über das ihm zur Verfügung stehende Datenmaterial. Veröffentlicht werden zur Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 3 BauGB), insbesondere die abgeleiteten und beschlossenen Indexreihen, Umrechungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren.

Alle Informationen sowie den Grundstücksmarktbericht 2022 für den Kreis Warendorf finden Sie hier.

Veränderungen im Förderprogramm Potentialberatung

Zum 01.07.2022 wird es Veränderungen im Förderprogramm Potentialberatung geben. Der Umfang der Tagewerke wird zukünftig von zehn auf acht Tagewerke und die Höhe der Förderung von derzeit 50% (max. 500 € pro Beratungstag) auf 40% (max. 400 € pro Beratungstag) reduziert. Die Veränderungen haben Auswirkungen auf die Bewilligung der derzeit in Umlauf befindlichen Beratungsschecks.

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CoWorking im Münsterland testen

Der Wandel der Arbeitswelt hin zu mehr mobiler Arbeit ist für alle neu. Wohnortnahe Arbeitsorte bieten als Alternative zum Homeoffice viele Vorteile, wie beispielsweise ergonomische Arbeitsplätze und hohe Arbeitsschutzstandards. Das Projekt Smarte.Land.Regionen in Kooperation mit der CoWorkLand bietet Unternehmen, Institutionen und deren Beschäftigten an, im Rahmen einer Testphase die Arbeit in CoWorking Spaces auszuprobieren.

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Jetzt Coworking im Kreis Warendorf kennenlernen – das Work LnB in Beckum: https://www.work-lnb.de/

Einladung zu regionalen Technologie-Netzkwerken

Der Termin für das nächste Treffen des Technologie-Netzwerks IoT in Präsenz steht fest:

// Internet of Things – Umsetzung von IoT Projekten

   Dienstag, 14. Juni 2022

   15:00 bis 17:00 Uhr

   Rhenus Data Office GmbH Nottuln

Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!

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Programm Mittelstand Innovativ & Digital: Land stockt Förderung für Digitalisierung und IT-Sicherheit in mittelständischen Betrieben auf

Um kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der digitalen Transformation zu unterstützen und ihre Innovationskraft und Resilienz zu stärken, baut das Land seine Förderung durch das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) aus. Konkret steigen die Förderquoten für die Beratungs- und Umsetzungsgutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation um je 30 Prozentpunkte auf 80 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen. Mit den MID-Gutscheinen erhalten mittelständische Betriebe gezielte Unterstützung bei der Neu- und Weiterentwicklung innovativer und digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren sowie bei Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit.

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KfW hat über die Einführung ihres Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) informiert

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der
Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation der
Unternehmen in Deutschland aus. Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung
mit einem neuen Kreditprogramm der KfW unterstützen.
Die KfW führt deshalb das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Es
zielt darauf ab, Unternehmen zu stützen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die
Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen
und ggf. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen
betroffen sind. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen
zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18
der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.
Es werden zwei bankdurchgeleitete Förderprogramme und eine Konsortialkreditvariante angeboten.
Der Programmstart ist für den 09.05.2022 geplant. Voraussetzung ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt
alle erforderlichen Genehmigungen bei der KfW vorliegen, insbesondere die Genehmigung der
beihilferechtlichen Grundlage („BKR-Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2022“)
durch die EU-Kommission.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Hier geht es zur KfW

Neue Förderungen für Elektromobilität: Nordrhein-Westfalen treibt Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge voran

Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen und Lücken im Ladenetz zu schließen, hat das Land das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ mit Blick auf aktuelle Förderbedarfe gezielt weiterentwickelt. Ab April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werden.

Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit.

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Überblickspapier zum „Osterpaket“ (Ausbau Erneuerbarer Energien)

Bei dem „Osterpaket“ handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Beschluss werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.

Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.

Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen

Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.

Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

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