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Neustarthilfe gestartet – Anträge können gestellt werden

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe kann allerdings nicht beantragt werden, wenn Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen wird und umgekehrt. Die Antragstellenden müssen sich entscheiden, ob sie die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen wollen.

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Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist nun möglich. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Zur Pressemitteilung des BMWI mit weiteren Informationen

Aktuelle Angebote des IPD (Institut für Prozessmanagement und Digitale Transformation der FH Münster)

Gerne möchten wir Sie auf folgende aktuelle Angebote unseres Kooperationspartners IPD (Institut für Prozessmanagement und Digitale Transformation der FH Münster) aufmerksam machen:

  1. Studie zum Thema Automatisierung von Geschäftsprozessen

Die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen leistet schon lange einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz. In der Corona-Pandemie kann dies sogar ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen sein. Trotz des hohen Nutzenversprechens seitens der Anbieter zögern viele Unternehmen beim Einsatz von Automatisierungstechnologien.

Wie ist der Status bei Ihnen im Unternehmen?

 Das IPD der FH Münster erhebt mit einer Umfrage den aktuellen Stand und die Bedarfe hinsichtlich der Automatisierung von Geschäftsprozessen in der Region. Die Studie wird helfen, bestehende Probleme zu erkennen und Unterstützungsangebote für die Unternehmen abzuleiten. Über diesen Link kommen Sie zur anonymen Studie (Zeitaufwand etwa 10 Minuten).

Als Teilnehmer erhalten Sie optional eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

 

  1. Online-Weiterbildungen „Digitale Transformation von Unternehmen“ und „Digitales Prozessmanagement und digitale Prozesse“

Haben Sie bei den Trends zur Digitalisierung noch den Überblick? Wie digital ist Ihr Unternehmen und wie digital soll es werden? Wie können Sie die Prozessdigitalisierung in Ihrem Unternehmen voranbringen?

Die Online-Weiterbildungen bieten Antworten auf diese Fragen.

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Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 19. Januar 2021 wurden Erweiterungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III beschlossen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
    • Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
    • Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Die Details zu den Beschlüssen finden Sie hier.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs – Beschlüsse zu Wirtschaftshilfen

In der Videoschaltkonferenz am 19.01.2021 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde für die Überbrückungshilfe III des Bundes beschlossen:

  • Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.
  • DieAbschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.
  • Die abschließenden Auszahlungen durch die Länder werden im Monat März erfolgen.

Desweiteren wurde beschlossen:

  • Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanziellerHilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung derFolgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einenentsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Die komplette Beschlussfassung können Sie hier einsehen.

Hintergründe zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige finden Sie hier.

Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung

Ein neues Bundesprogramm fördert Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung. Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %). Weitere Informationen finden Sie hier.

Start der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen

Aktuell beginnen die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen.

Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen bei Anträgen über Prüfende Dritte beträgt 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

 

Weitere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen

Corona-Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Selbständige zur Unterstützung von Familien verlängert

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine große Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesregierung hat Anfang 2020 zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Viele dieser Maßnahmen wären Ende des Jahres eigentlich ausgelaufen und werden nun 2021 fortgesetzt.

Hierzu zählen:

  • Entschädigungsanspruch bei Schul- und Kitaschließungen
  • Kinderzuschlag: erleichterte Vermögensprüfung
  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
  • Kurzarbeitergeld
  • Flexibilisierung beim Elterngeld

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