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Förderung von Klimaschutztechnik – progres.NRW

progres.NRW – Klimaschutztechnik ist die Fortführung des Vorgängerprogramms progres.nrw – Markteinführung. Das Förderprgrogramm unterstützt das Ziel der Landesregierung NRW, bis 2030 den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 50 Prozent zu steigern.

Das Programm bietet Förderungen in den Modulen “Erneuerbare Energien”, “Energiesysteme für klimagerechte Gebäude”, “Energiewende im Quartier” und “Modellprojekte.NRW”. Gefördert werden u.a. Energiespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen und komplette Energiesysteme, die mit Wasserstoff arbeiten.

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Bundeswirtschaftsministerium erweitert Effizienzförderung für die Wirtschaft – u.a. Förderung von CO2-Bilanzierungen

Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats.

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.

Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert.

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Soloselbständige können Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab heute Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

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Unternehmen können Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte (Steuerberater) einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus

Förderung von Messeständen für kleine und mittlere innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Unter den förderfähigen Messen sind beispielsweise: parts2clean (Stuttgart), Intersolar Europe (München), Anuga (Köln), AIRTEC (München), A + A (Düsseldorf), aquanale / FSB (Köln), MEDICA / COMPAMED (Düsseldorf), productronica (München), Formnext (Frankfurt) und Texcare International (Frankfurt/Main).

Die Förderung beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.

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Dual studieren im Kreis Warendorf – das HOKO informiert auf der Berufsorientierungsmesse (BOM) in Warendorf

Die nächste Berufsorientierungsmesse (BOM) findet am 22.09.2021 und 23.09.2021 in den beiden Sporthallen A und B, sowie im Außenbereich der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf, statt.

Das Hochschul-Kompetenz-Zentrum Studieren & Forschen e.V. (HOKO) ist dabei und informiert an Stand B25 über duale Studienmöglichkeiten im Kreis Warendorf.

Öffnungszeiten:

Mittwoch, den 22.09.2021 von 16.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag, den 23.09.2021 von 08.00 bis 13.30 Uhr

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NRW-Sonderförderprogramm für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge

Das NRW Sonderförderprogramm fördert Kauf und Leasing von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klassen M2 und M3.

Die Förderhöhe beträgt für batterieelektrische Fahrzeuge 50 Prozent und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 80 Prozent der Gesamtkosten. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse erhöhen sich die Fördersätze um 10 Prozentpunkte. Anträge können ab dem 1. September 2021 bis zum 30. November 2021 gestellt werden.

Infoblatt zum Förderprogramm

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NRW.BANK verlängert Corona-Hilfen und verbessert Konditionen zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit

Zur weiteren Stabilisierung und Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Gründern, Unternehmen, Kommunen und der öffentlichen und sozialen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen hat die NRW.BANK ihre Corona-Hilfsprogramme bis zum 31.12.2021 verlängert. Zusätzlich unterstützt die NRW.BANK ihre Fördernehmer verstärkt bei Investitionen in die jetzt wichtigen Transformationsprozesse für ein digital und nachhaltig modernisiertes Nordrhein-Westfalen. Ausgewählte Programme bietet die Förderbank mit Zinssätzen ab 0,01 Prozent an.

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Förderrichtlinie Elektromobilität – Aufruf: Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung

Zielsetzung der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI  ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben. Aktuell ist im Rahmen dieser Richtlinie ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen mit dem Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung veröffentlicht.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen unterstützen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität ermöglichen, z.B.:

  • Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und umfangreichen Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte
  • Anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge
  • Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien
  • Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien zum Laden von Elektrofahrzeugen
  • Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
  • Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre sowie maritimer bzw. anderer verkehrspolitisch relevanter Anwendungen

Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 30.09.2021

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