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Nordrhein-Westfalen stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe

Zum Schutz der Antragssteller vor möglichem Betrug ist die Antragsstellung für die die Corona-Soforthilfe vorerst gestoppt und die Corona-Soforthilfe-Seiten sind vom Netz genommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stoppt-vorerst-antragstellung-fuer-die-corona-soforthilfe

Betrüger nutzen NRW-Soforthilfe aus – Kein Vorschuss-System und keine Bearbeitungsgebühr!

Betrüger geben sich in diesen Tagen vermehrt als Behördenmitarbeiter der Bezirksregierung aus, um sich Geld zu erschleichen. Sie rufen gezielt die Unternehmen an, die einen Antrag auf Soforthilfe bei der Bezirksregierung Münster gestellt haben könnten und verlangen von den Antragstellern eine Zahlung von 150 Euro innerhalb von 48 Stunden, um den Zuschuss zu bekommen. Die Bezirksregierung Münster weist ausdrücklich daraufhin: Die Anträge können kostenlos bei der Bezirksregierung gestellt werden. Es gibt kein Vorschuss-System und es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben!

 

Erhalten Antragsteller einen zweifelhaften Anruf, können Sie sich gerne an die Hotline der Bezirksregierung Münster wenden: 0251/411-3400 oder mailto:info-soforthilfe@brms.nrw.de.

 

Seit Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für finanzielle Unterstützung stellen. Bis Dienstagabend (31.03.) sind in der Bezirksregierung Münster rund 39.000 Anträge eingegangen.

 

Um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben, waren am vergangenen Wochenende 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster freiwillig im Einsatz, um die Anträge zu prüfen. Kontrollmechanismen, die für die Umsetzung des Soforthilfe-Programms vorgesehen sind, können solche betrügerischen Handlungen gegenüber Unternehmen nicht verhindern.

 

Kleinunternehmer erhalten aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige.

Coworking Space Beckum hat einen Plan:

HELP-ATHON BECKUM

PÜTT IT TOGETHER

04.-05. April 2020

„Wir suchen alle Beckumer, die AB SOFORT aktiv dabei sein wollen, Beckum in Zeiten von Corona als Gemeinschaft zu verändern. Wir starten einen 48 Stunden Help-athon, und ihr könnt in Teams mit viel Spaß und Kreativität neue Wege finden – alles online! Seid dabei, als Wunschgeber oder Wunscherfüller! Preise gibt’s auch noch für die besten Teams ????“ Alle Details auf www.work-lnb.de

Work LnB wird betrieben von der Berief Food GmbH. www.berief-food.de

Webinar zu Anträgen zur NRW-Soforthilfe 2020

Freitag, 27. März 2020, 9:00 Uhr

Soforthilfe für Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige richtig beantragen

Ab Freitag (27. März), 12 Uhr, können die Anträge auf Soforthilfen für Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Die Antragsstellung ist ausschließlich elektronisch möglich. Mit dem Webinar möchten wir Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige über die Antragsstellung informieren. Themen sind Voraussetzungen, nötige Unterlagen und sowie die Antragsstellung selbst.

 Referent: Norbert Kortenjan, Handwerkskammer Münster

Der Zugang zum kostenlosen Webinar erfolgt unter https://zoom.us/j/810651802

 

Die Webinare finden in Kooperation mit folgenden Partnern statt:

  • WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken
  • wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
  • AIW Unternehmensverband
  • Kreishandwerkerschaften Coesfeld
  • Kreishandwerkerschaft Borken
  • Agentur für Arbeit Coesfeld

Eine Registrierung nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Link. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss werden die Webinare auf den jeweiligen Homepages zur Verfügung gestellt.

NRW-Soforthilfe 2020 – Elektronisches Antragsverfahren ab Freitag, 27.03.2020, freigeschaltet

Das Soforthilfe Programm Corona des Bundes wird von der Landesregierung über die NRW- Soforthilfe 2020 aufgestockt.

Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen. Der Link zum elektronischen Antragsformular wird auf dieser Seite www.wirtschaft.nrw/corona zur Verfügung gestellt.

Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Damit die dringend benötigten Mittel schnell ankommen, sind die digitalen Antragsverfahren so schlank und unbürokratisch wie möglich gestaltet.

 

Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern und Soloselbstständigen wird über die NRW-Soforthilfe folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

– 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)

– 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)

– 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 

Auf der Seite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie aktuelle Informationen zum geplanten Soforthilfeprogramm.

 

Die Pressemitteilung v. 25.03.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW

Neu: Portal www.muensterland-liefert.de

Lieber regionale Partner,

 in diesen besonderen Zeiten gilt es auf allen Ebenen zusammenzuhalten und gemeinsam zu handeln. Es entstehen mittlerweile schon in verschiedenen Städten und Gemeinden immer mehr Lieferservices regionaler Betriebe und Unternehmen. Diese helfen maßgeblich mit, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und bieten zugleich den Unternehmen in der schwierigen Zeit die Möglichkeit, wenigstens einen Teil ihrer eingebrochenen Umsätze aufzufangen. Der Münsterland e.V. möchte mit Unterstützung verschiedener Institutionen in der Region wie der IHK Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster, dem DEHOGA Westfalen e.V., dem Netzwerk Münsterland Qualität e.V. und den Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise, Städte, Gemeinden und der Stadt Münster diese Initiativen fördern und unbürokratisch und schnell helfen.

 

Um die Reichweite dieser großartigen Initiativen zu erhöhen und die Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Region darüber zu informieren, haben wir die Seite www.muensterland-liefert.de eingerichtet. Sehr gerne würden wir auch Ihr Angebot aus den verschiedenen Kategorien aufnehmen und Sie bitten, uns über die Seite Ihr Angebot mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Lieferservices aufnehmen, die sich unmittelbar an die Bevölkerung richten.

Corona – Update Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ beschlossen. Mehr Informationen

Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfe schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Eine entsprechende Vorlage wird morgen dem Kabinett vorgestellt. Mehr Informationen

Coronavirus – Update 19.03.2020

Finanzverwaltung NRW
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.

Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-derauswirkungen-des-coronavirus

Antragsformular
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

 

Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen soll ausgesetzt werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine
gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.

 

Wirtschaftsgipfel des Landes NRW

Heute fand der erste Wirtschaftsgipfel des Landes NRW während der Corona-Epidemie statt:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25

Der NRW Rettungsschirm
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf

Das Land NRW teilte heute mit, dass „ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen wird, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können“.

Sobald uns Informationen über eine Direkthilfe/ Liquiditätsfond vorliegen werden wir Sie informieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien alles Gute in dieser schwierigen Zeit, vor allem – bleiben Sie gesund!